Bildung Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 – Was das für die Grundschulen der VG Hermeskeil bedeuten könnte

Hermeskeil/Reinsfeld/Beuren · Grundschulkinder haben ab Sommer 2026 ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Die Verbandsgemeinde Hermeskeil macht sich schon jetzt Gedanken, was auf ihre fünf Schulen zukommen könnte – auch baulich. Ein aktuelles Projekt in Hermeskeil ist bereits betroffen.

 Schon länger vorbereitet ist die Neugestaltung des Schulhofs an der Grundschule in Hermeskeil. Mit Blick auf den Ganztagsanspruch für Grundschüler ab 2026 und einen möglichen Erweiterungsbedarf wird nun wohl nicht alles exakt so umgesetzt wie geplant.

Schon länger vorbereitet ist die Neugestaltung des Schulhofs an der Grundschule in Hermeskeil. Mit Blick auf den Ganztagsanspruch für Grundschüler ab 2026 und einen möglichen Erweiterungsbedarf wird nun wohl nicht alles exakt so umgesetzt wie geplant.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Eltern haben seit Juli einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Kinder in der Kita sieben Stunden durchgängig betreut werden und dort auch zu Mittag essen. Das stellt die Träger vielerorts vor Herausforderungen. Einige planen kostspielige Erweiterungen für größere Küchen und zusätzliche Ruhe- und Aufenthaltsräume. Ab dem 1. August 2026 kommt ein weiterer Rechtsanspruch hinzu: Ab dann muss für Grundschüler eine Ganztagsbetreuung von täglich acht Stunden organisiert sein – zunächst für die Erstklässler und bis 2029 für alle Klassenstufen.