HINTERGRUND ZUR SAARBURGER ZWANGSRÄUMUNG

Nachdem die Mieterin des Anwesens im Blümchesfeld ihre Miete nicht mehr bezahlt hatte, kam es im November 2004 zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Saarburg. Die Frau verpflichtete sich, das von ihr bewohnte Haus mit Grundstück, auf dem sie 43 Ziegen hielt, zu räumen und die rückständige Miete zu zahlen.

Nachdem sie jedoch das Anwesen freiwillig nicht verließ, wurde ihr im Mai dieses Jahres eine letzte Frist zum Verlassen des Grundstücks bis zum 31. Mai gesetzt. Für die Kosten für die Vollstreckung muss die Erbengemeinschaft, der das Haus gehört, in Vorlage treten. Auch für die Unterbringung der Tiere muss sie zunächst aufkommen. Um zu versuchen, die Auslagen rückerstattet zu bekommen, müssten die beiden Vermieter auf Schadensersatz klagen. Die vom Gerichtsvollzieher gesicherten Gegenstände aus dem Haus muss dieser zwei Monate lang in der Pfandkammer aufbewahren. Danach können sie versteigert werden. Die Frau, deren Beruf mit Diplom-Psychologin angegeben ist, hat stets betont, dass es sich bei den von ihr aufgezogenen Ziegen und dem Zusammenleben unter einem Dach um ein Gesamtkunstwerk handelt - "Capra libre mit Sennerin" hat sie es genannt. Bezirks-Sozialarbeiter Michael Gern erklärte auf TV-Nachfrage, er empfinde die Frau "als ganz klar und nicht pathologisch krank".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort