HINTERGRUND

Sportwetten In Rheinland-Pfalz darf nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier nur Sportwetten anbieten, wer eine Konzession des Finanzministeriums hat. Eine solche Konzession besitzt nur die Lotto GmbH.

Damit ist laut amtlicher Auffassung einzig deren Ableger "Oddset" legaler Sportwettenanbieter. In einem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, den Bereich der Sportwetten bis Dezember 2007 neu zu regeln. Demnach müsse bei einer Beibehaltung des staatlichen Wettmonopols die Bekämpfung der Wettsucht im Vordergrund stehen. Eine kontrollierte Zulassung privater Anbieter sei vor diesem Hintergrund allerdings möglich. Bis zu einer endgültigen Regelung sei das Anbieten und Vermitteln privater Sportwetten ordnungsrechtlich zu unterbinden. Zahlreiche Wettbüros wurden bisher landesweit angehört und ein Teil geschlossen. Während das Verwaltungsgericht Mainz die Annahmestellen ausländischer Anbieter in Städten derzeit erlaubt, lehnt das Verwaltungsgericht Trier dies ab. Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird eine landeseinheitliche Regelung Ende September erwartet.(kpj/mok)

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