HINTERGRUND

Der Hirntod eines Menschen tritt ein, wenn der vollständige und irreversible Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm (Gesamthirntod) festgestellt wurde. Damit hat der Mensch nach medizinischer Definition aufgehört, "ein Lebewesen in körperlich-geistiger Einheit" zu sein.

Ursachen können Hirnblutungen, -infarkte, -tumore, aber auch der plötzliche Tod durch Ertrinken und Ersticken sein. Der modernen Medizin ist es jedoch möglich, die anderen Organe hirntoter Patienten für eine kurze Zeit funktionstüchtig, und so für eine mögliche Transplantation zu erhalten. Bevor Organe entnommen werden können, müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben. Außerdem muss der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich sein Einverständnis zu einer Organspende gegeben haben. Hat er dies nicht, werden die Angehörigen nach seinem mutmaßlichen Willen gefragt und müssen entscheiden. Derzeit können in Deutschland Lunge, Leber, Niere, Herz, seltener der Dünndarm und die Bauchspeicheldrüse transplantiert werden. Grundsätzlich kann jeder Mensch gesunde Organe spenden. Unabhängig vom Alter. (ph)

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