HINTERGRUND

CHRONOLOGIE: Am 20. April 1994 verkauft die Ortsgemeinde Kell am See für 575 000 Mark ein 57 000 Hektar großes Gelände im Gewerbegebiet "Grammert" an eine ortsansässige Firma. Im Notarvertrag enthalten ist ein Passus, wonach sich die Gemeinde ein Rücktrittsrecht vorbehält.

Am 6. Mai 1998 erklärt die Firma der Kommune, dass sie aus wirtschaftlichen Erwägungen von ihren Ansiedlungsplänen im "Grammert" Abstand nehmen will und äußert den Wunsch, dass sie das Grundstück möglichst bald an die Ortsgemeinde zurück übertragen will. Am 28. Mai 1998 wird der Ortsgemeinderat über den Rückgabewunsch der Firma informiert.Nach einem Gesprächstermin in der VG-Verwaltung wird das Unternehmen am 9. Juni 1998 in einem Schreiben darüber informiert, dass die Gemeinde von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht und das Grundstück zurückkauft. 22. Juli 1998: Der Ortsgemeinderat Kell am See beschließt einstimmig einen Nachtragshaushalt, der den Rückkauf finanziell regelt.

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