Historisch soll historisch bleiben
SAARBURG. Touristen schätzen das Flair der gemütlichen, kleinen Stadt an der Saar – auch wegen des historischen Stadtkerns. Um ihn zu erhalten, steht Saarburgs Altstadt seit 1996 unter Denkmalschutz. Doch damit verbundene gesetzliche Auflagen wurden häufig umgangen.
Gemütliche Cafés, viel Grün und eine überschaubare Größe - vor allem bei Touristen ist die Stadt Saarburg beliebt. Zu Tausenden kommen sie, um die schönste Zeit des Jahres dort zu verbringen. Gelegentlich geraten sogar Einheimische beim Schlendern durch die Straßen und Gassen der Altstadt ins Schwärmen. Der touristische und kulturhistorische Wert Saarburgs liegt nicht zuletzt in der Historie der Stadt - oder besser in dem, was davon übrig geblieben ist: das Wahrzeichen, die Burg, und zahlreiche, teils Jahrhunderte alte Bauwerke.Auch neue Fenster müssen beantragt werden
Damit die Stadt, insbesondere das Zentrum, in einem möglichst ursprünglichen Zustand erhalten bleibt, wurde 1996 die Denkmalzone "Burg und Altstadt Saarburg" geschaffen. Was geschichtlich und kulturell Interessierten Freude bereitete, ließ so manchen Hauseigentümer die Stirn runzeln. Denn: Bauliche Veränderungen innerhalb der Zone, wie Abrisse von Gebäuden sowie Neu- und Umbauten, erfordern laut Denkmalschutz- und Pflegegesetz eine Genehmigung durch die Untere Denkmalpflegebehörde, in diesem Fall der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. "Selbst ein Hausanstrich, neue Fenster oder die Errichtung eines Mäuerchens müssen beantragt werden", erläutert Klaus Wagner, Leiter des Bauamts der Verbandsgemeinde Saarburg. Er betont: "Auch in Fällen, die keine Baugenehmigung erfordern, muss die Untere Denkmalpflegebehörde ihre Zustimmung geben." Sinn der Vorschrift ist es, alte, historische Bausubstanz in ihrer Form und handwerklichen Gestaltung weitgehend zu erhalten. Das heißt jedoch nicht, dass An- oder Umbauten prinzipiell nicht möglich sind. Allerdings: Auflagen hinsichtlich des zu verwendenden Materials und der Ausführung können durchaus höhere Kosten zur Folge haben. Um die Mehrkosten zumindest teilweise zu kompensieren, gewährt das Landesamt für Denkmalpflege in bestimmten Fällen Zuschüsse, die sich nach der Höhe des finanziellen Aufwands, der Bedeutung des Denkmals sowie der zur Verfügung stehenden Mittel richten. Zudem kann mit steuerlichen Vergünstigungen gerechnet werden. Ob die denkmalpflegerische Genehmigung so manchem Hauseigentümer in Saarburgs Altstadt nicht bekannt ist, ist fraglich. Fest steht: "In der Vergangenheit wurde die Regelung in einer Vielzahl von Fällen umgangen", berichtet Klaus Wagner. Jedoch handele es sich dabei nicht um größere Sachen, wie Abrisse oder Ähnliches. Wagner vermutet: "Manchen ist möglicherweise nicht bewusst, dass es überhaupt eine Regelung gibt." Daher sei es an der Zeit, noch einmal verstärkt darauf hinzuweisen - auch darauf, dass eine Umbaumaßnahme nicht automatisch mit höheren Ausgaben verbunden sei. Im Gegenteil: "Eine intensivere Beschäftigung mit der Bausubstanz kann durchaus tiefer liegende Probleme aufdecken, deren Behebung langfristig sogar Geld sparen kann." Jeder einzelne müsse letztlich ein Bewusstsein für eine "schönere Stadt" und die Erhaltung derselben entwickeln, regt Wagner an. Genau davon profitieren am Ende nicht nur jene, die in Saarburg zu Hause sind, sondern auch die zahlreichen Touristen und damit die heimische Wirtschaft.