Hundesteuer
Zum Artikel "Höhere Kosten für Herrchen" (TV vom 8. April) über die Erhöhung der Hundesteuer in Konz:
Meinung
Tierschutzarbeit mit Füßen getreten
Zwölf Euro mehr Hundesteuer jährlich für den "Normhund", mehr als das Achtfache und damit fast 100 Euro mehr für den ersten "gefährlichen" Hund laut Liste. Bürgermeister Karl-Heinz Frieden betonte, dass von dieser Regelung in Konz nur ein Bewohner betroffen sei. Betroffen ist meine Hündin, die Langzeit insassin im Trierer Tierheim war und nach einer großen Operation mit Komplikationen bei mir ein Zuhause gefunden hat. Um meiner alten und kranken Hündin helfen zu können, habe ich keine andere Wahl, als diese Steuer, die sich für mich wie eine "Strafsteuer" anfühlt, zu entrichten. Die Stadt Konz fordert von mir die Hundebegleitprüfung im Hinblick auf eine Steuerreduzierung. Aus fachlicher Sicht ist ein alter und kranker Hund chancenlos, die Hundebegleitprüfung zu bestehen. So hat die Stadt Ludwigshafen eine praktikable Lösung entwickelt, alte "gefährliche" Hunde von dieser Strafsteuer zu befreien, indem die geforderte Sachkunde, die jeder Halter eines gefährlichen Hundes nachweisen muss, erweitert wurde. Die Anwendung dieses Ludwigshafener Modells bietet gerade den alten und kranken "gefährlichen" Hunden in den Tierheimen die Möglichkeit, doch noch ein Zuhause zu finden. Natürlich muss eine Gemeinde bei einem anwachsenden Schuldenberg "alle Geldquellen ausreizen", aber bitte nicht so extrem einseitig auf dem Rücken der in Not geratenen Tiere. Aber es geht auch anders: Die Stadt Trier erhebt für die "gefährlichen Hunde" keine weiteren Gebühren. Ein Hund aus dem Trierer Tierheim ist sogar im ersten Jahr von der Hundesteuer befreit, auch die "gefährlichen" Hunde. So unterstützt die Stadt Trier in besonderer Weise die Tierschutzarbeit des Trierer Tierheims. Renate Hübl, Konz