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Zum Artikel "Wochenendhäuschen ist kein Dauerdomizil" (TV vom 21. Januar) meint dieser Leser:

Ob Wochenendhäuschen oder Dauerdomizil, ob Bebauungsplan oder nicht, und wenn ja, dann wie: Das müssen die Oberbilliger und sollten die Oberemmeler selbst entscheiden. Als Steuerzahler, wie als Zwangskunde der Verbandsgemeindewerke Konz geht mich das aber erheblich was an. Als Dauerbewohner des rechtskräftigen Baugebiets Roscheid muss ich meine jährliche Grundsteuer bezahlen, und das nicht zu knapp. Wie sieht das in den sogenannten Wochenendhausgebieten aus? In Italien sind gerade für Ferien- und Wochenendhäuser, beziehungsweise -grundstücke höhere Grundsteuern fällig, als für dauergenutzte Immobilien. Echt teuer wird es für bebaubare, aber unbebaute Grundstücke: circa ein Euro pro Quadratmeter und Jahr. Auch für andere Dienste (Wasser, Gas, Strom) sind die Grundgebühren doppelt so hoch wie für "Residenti". Da fragt niemand, ob die Infrastruktur echt existiert oder nutzbar ist. Die Konzer (Frisch-, Ab-, Regen-) Wassergebühren gehören bundesweit zu den höchsten. Besonders raffiniert ist deren Eintreiben über die flächenbezogenen Grundgebühren (wiederkehrende Beiträge), mit denen der Kubikmeterpreis scheinheilig heruntermanipuliert wird. Allein das Regenwasser kostet mich jährlich 144 Euro, obwohl dieses komplett, über zwei Zisternen, in meinem Garten versickert. Also gehe ich davon aus, dass die Besitzer von Wochenendgrundstücken oder -häusern die gleichen Grundgebühren bezahlen. Ob die entsprechenden Anschlüsse vorhanden sind, ist unerheblich. Sie sparen immerhin die Erschließungskosten. Und wenn ihnen das nicht passt, hilft nur eine kostenpflichtige Zwangserschließung. Wolfgang Hertel, Konz