IHRE MEINUNG
Zur Berichterstattung über den möglichen Bau einer Fußgängerampel an der B 419 in Oberbillig:
Angenommen der Ortstermin mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Oberbillig hätte am späten Nachmittag oder an einem Samstag stattgefunden und statt der etwa 25 Personen wären 250 und mehr Oberbilliger für ihre Interessen auf die Straße gegangen. Hätte der Vertreter des LBM dann die Aussage zu treffen gewagt, dass eine Ampel verweigert wird? Der LBM ist nicht nur für den Straßenbau und Straßenzustand zuständig, sondern auch für den Verkehrsfluss. Deshalb darf es zunächst nicht verwundern, dass er jegliche Einschränkung des Verkehrsflusses, insbesondere bei zirka 12 000 Autos täglich, zu verhindern sucht. In Oberbillig, und nicht nur dort, schneidet die B 419 in brutalster Form den Ort in zwei Hälften, wodurch das Dorfleben empfindlich gestört ist. Ein Fehler, der den Verkehrsplanern vor Jahren unterlaufen ist, der aber deshalb nicht auf ewig hingenommen werden muss. Im Gegenteil. Die Tatsache, dass der Ortsgemeinderat Oberbillig einen Doppelbeschluss - für eine Bedarfsampel und Tempo 30 - gefasst hat, zeigt Folgendes: dass sehr wohl die Fehler der Vergangenheit korrigiert werden können und dass es eben von der Gemeinde nicht einfach so hingenommen wird, dass besonders Ältere und Menschen mit körperlichen Einschränkungen wegen der fehlenden Sicherheit gar nicht erst den Schritt in den nicht endenden wollenden Verkehrsstrom wagen. Eine Bedarfsampel wird nur bei Bedarf aktiviert. Zusammen mit Tempo 30 widerlegt das sämtliche Argumente hinsichtlich einer Störung des Verkehrsflusses und der damit begründeten Ablehnung der Bedarfsampel. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat zu Infrastrukturmaßnahmen, die es den Betroffenen überhaupt erst ermöglichen, von ihren Rechten Gebrauch machen zu können. Maßt das LBM Trier sich mit fragwürdigen Argumenten und auslegbaren Vorschriften an, diese Rechte zu ignorieren, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter? Gabriela Linden, Temmels