IHRE MEINUNG

Zum Bericht "Bürger ärgern sich über Raser" (TV vom 27. November):

Verkehrsberuhigte Bereiche sind immer wieder ein Reizthema. Anwohner klagen wohl zurecht über "Raser", gehören aber oft selbst dazu. Andere Fahrer beklagen ebenso zu Recht die weltfremde "Schrittgeschwindigkeit". Bestimmten Kommunalpolitikern ist Letztere ein gefundenes Fressen, um diese Bereiche zu diskreditieren. Typisch Deutsch: Der Gesetzgeber drückt sich um eine klare Definition dieser Geschwindigkeit und überlässt sie der Beliebigkeit von Gerichten. Oberlandesgerichte (OLG) Köln und Karlsruhe setzen 7 Kilometer pro Stunde fest, OLG Hamm erhöht auf 10 Kilometer pro Stunde. Das Amtsgericht Leipzig akzeptiert sogar 15 Kilometer pro Stunde. Letzteres mit der sachlichen Doppel-Erklärung: 7 Kilometer pro Stunde werden von Tachos gar nicht gemessen und vom Fahrer nicht erfühlt. Ferner sind Zweiräder (Rad und Motorrad) bei Tempo 7 zu instabil. Und, sind 15 Kilometer pro Stunde für Zweiräder sicherer, so müssen sie für alle Fahrzeuge toleriert werden. In Köln und Karlsruhe stellt sich die putzige Frage: Wo man nur mit 7 Kilometer pro Stunde fahren darf, darf man da trotzdem mit 15 Kilometer pro Stunde joggen? Während sich der Oberste Gerichtshof Österreich sogar mit nur 5 Kilometer pro Stunde outet, bieten die Eidgenossen eine lobenswerte Lösung: Die bekannten Piktogramme innerhalb des blauen Schildes werden, in einer Ecke, durch das bekannte Geschwindigkeitszeichen, in Kleinformat, ergänzt. Meist 20 Kilometer pro Stunde! Aber solche Detailprobleme zu lösen, von denen es im Straßenverkehr zuhauf gibt, liegt sicher unter der Würde eines Verkehrsministers. Da kann man viel effektiver mit der Ausländermaut fremdenfeindlich punkten. Wenn bei dem Durcheinander die hiesige Polizei, mit der ich nicht immer eins bin, in solchen Bereichen erst ab 20 Kilometer pro Stunde zur Kasse bittet, so ist das vernünftig und vor allem fair. Nur messen soll sie und möglichst so, dass nicht jeder den Braten vorab riecht. Wolfgang Hertel, Konz

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