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Zum Artikel "Eltern-Protest: Flüchtlinge zu nah an der Grundschule" (TV vom 2. Februar):

Ich finde es erstaunlich, dass unsere Behördenvertreter immer wieder mit der gesetzlichen Verpflichtung argumentieren, die zugewiesenen Flüchtlinge unterbringen zu müssen. Offensichtlich müssen sie einmal daran erinnert werden, dass es eine Schulpflicht gibt. Diese Schulpflicht beinhaltet nicht nur die Pflicht des jungen Bürgers, seine Schulzeit anzutreten und abzuleisten, sondern auch die Pflicht des Staates, für die ordnungsgemäße Bildung der Schüler zu sorgen. Weiterhin haben die Lehrkräfte während des Schulbetriebs und während der Nachmittagsbetreuung die Aufsichtspflicht über ihre Grundschüler zu gewährleisten. Beide Pflichten können bei Eintritt des Notfallplans meiner Ansicht nach nicht mehr gewährleistet werden. Die Aufrechterhaltung eines geordneten Schulunterrichts gestaltet sich sicherlich schwierig, wenn vor den Fenstern der Klassenzimmer permanent irgendein Publikumsverkehr stattfindet. Spannend ist darüber hinaus auch die Frage, wie man die Pausenaufsicht über die Kinder sicherstellen möchte, wenn im angrenzenden Gebäude und damit auch auf dem Schulgelände bis zu 100 Flüchtlinge beherbergt werden. Gibt es denn in der ganzen Verbandsgemeinde Hermeskeil keine Unterkunft, die im Notfall genauso gut geeignet wäre? Oder spekuliert man bereits im Hintergrund darauf, dass die Eltern ihre Kinder unter diesen Umständen freiwillig von der Grundschule Züsch abziehen und zu anderen Schulen schicken. Bei einer dann rasch sinkenden Schülerzahl wäre man endlich so weit, dass man die Grundschule Züsch schließen könnte. Ich bestehe darauf, dass unser Staat, ganz gleich durch welche Behörde er vertreten wird, seiner Fürsorge- und Bildungspflicht nachkommt und einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Schulalltag (inklusive Sportunterricht) gewährleistet. Und dazu gehört, dass die Sporthalle Züsch als Flüchtlingsunterkunft auch im Notfall nicht infrage kommt. Thomas Schmitt, Neuhütten

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