IHRE Meinung

Zum Artikel "Friedhofsstreit landet vor Gericht" (TV vom 8. Juli):

Beim Lesen des Berichtes und des Kommentars wie auch der vorausgegangenen Berichterstattung wurde auffällig, in welch emotionalem Stil die Redakteurin über das Thema berichtet. Gebetsmühlenartig werden dem Leser von den Betroffenen Empfindungen mitgeteilt und suggeriert, so dass diesen eigentlich keine Zeit der Trauer verbleiben kann. Die Sachlichkeit blieb bislang weitestgehend auf der Strecke. Leider ist es so, dass neben dem Schock und der Trauer, den/die ein Sterbefall auslöst, auch vielfältige rechtliche Grundlagen zu beachten sind, unter anderem die Beachtung der gemeindlichen Friedhofssatzung, mit der nicht jeder konform gehen muss. Es gibt sicherlich einige in Freudenburg, die sich im Sterbefall eines Angehörigen für ein Familiengrab mit verlängerbarer Ruhezeit entscheiden würden, so es diese denn gäbe. Der großen Mehrheit der Freudenburger ist aber auch das Platzangebot auf dem Friedhof bekannt, der an Ort und Stelle nicht erweitert werden kann. Eine Dispositionsfläche steht allenfalls im mittleren Grabfeld zur Verfügung, auf der sich bereits Reihen- und Urnengräber befinden und auf der für diese Grabarten das nötige Platzangebot vorgehalten werden muss. Dort eine weitere Grabart anzulegen, lässt diese kleine Fläche nicht zu. Wie sich das Platzangebot entwickelt, bleibt abzuwarten. Insofern habe ich die vom Gemeinderat beschlossene Entscheidung erwartet, mit der ich und viele Freudenburger zufrieden sind. Den Betroffenen lege ich nahe, die für jedermann geltenden Rechtsvorschriften zu respektieren. Alfred Gerardy, Freudenburg