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Zum Artikel "Staatsanwälte ermitteln gegen Bochumer Baufirma - Ärger um ehemalige Auftragnehmer für Könener Ortsumgehung: Betam soll Insolvenz verschleppt haben" und Kommentar "Vorgaben nicht mehr zeitgemäß" (TV vom 19./20. März):

Ich kann dem Bauunternehmer, der anonym bleiben will und in diesem Artikel die deutschen Vergabevorschriften hart kritisiert, auf ganzer Linie recht geben. Die gängige Praxis, dass öffentliche Aufträge an das sogenannte "wirtschaftlichste Angebot" gehen, welches in der Regel auch das günstigste ist, halte ich für absolut wettbewerbsverzerrend. Aus eigener Erfahrung - inzwischen bin ich mehr als 25 Jahre selbstständig - weiß ich nur zu gut, dass öffentliche Aufträge für solide wirtschaftende Unternehmen nahezu nicht mehr zu bekommen sind. Und wenn man auf Nachfrage zu den Gründen einer Nichtberücksichtigung des eingereichten Angebots die Antwort erhält, dass man eben nicht der Günstigste war, ist dies auch nicht die gebotene Form der Auslegung der Vergabeverordnung. Wenn man auf weitere Nachfrage dann auch noch die Antwort erhält, dass man innerhalb der Verwaltung die Maßnahme vorberechnet hat und dabei sogar noch günstiger hätte vergeben müssen, fehlen mir die Worte. Die Folgen dieser verfehlten Vergabepolitik sehen wir an vielen Stellen. Die Könener Ortsumgehung ist nur ein Beispiel. Es wird höchste Zeit, die Vorgaben der EU-Richtlinien durch sinnvolle Änderungen der Vergabeverordnung beziehungsweise Verdingungsordnungen anzupassen. Claudia Jaskowski, Mertesdorf

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