Im Herbst rücken die Bagger an

Tawern-Fellerich · Fast 40 Neubaugrundstücke sollen bis zum Sommer 2017 im Tawerner Ortsteil Fellerich entstehen. Der Ortgemeinderat Tawern hat dem Bebauungsplanentwurf für das Neubaugebiet "Wenigwies" zugestimmt und das Offenlageverfahren beschlossen. Im Herbst 2016 könnte die Erschließung beginnen.

Tawern-Fellerich. Das Ortsbild von Fellerich wird sich innerhalb von zwei bis drei Jahren deutlich wandeln: Wo sich heute noch zwischen Mosel-, Schulstraße und L 136 ein weiträumiges Wiesengelände erstreckt, werden rund 40 Einzel- oder Doppelhäuser stehen - möglich in ein- oder zweigeschossiger Bauweise.

Den entsprechenden Bebauungsplan "Wenigwies" hat das beauftragte Büro igr in Rockenhausen inzwischen so weit ausgearbeitet, dass er zur Offenlage bereit ist. Auch die erforderliche Ausgleichsfläche kann nach einigen Problemen nachgewiesen werden: 20 000 Quadratmeter Fläche oberhalb des Albachs im Osten von Fellerich.

Auf der ehemaligen Landwirtschaftsfläche (Fettwiese) sind dann nur noch extensiv bewirtschaftete Obstbäume zugelassen. Ortsbürgermeister Thomas Müller: "Wir haben auch schon eine Anfrage eines Pachtinteressenten."
Zum Beschluss über die Offenlage tagte der Gemeinderat Tawern im Saal Fischer in Fellerich, nur wenige Gehminuten vom künftigen (Bau-)Schauplatz entfernt. Zunächst erläuterte Hartmut Jopp vom Büro igr AG aus Rockenhausen die Details der aktuellen Planung. Dazu zählt die direkte Anbindung des späteren Wohngebiets "Wenigwies" an die südlich angrenzende L 138 Tawern-Temmels. Die Landesstraße soll leicht in Richtung Wenigwies verschoben (verschwenkt) werden und eine Linksabbiegespur erhalten.

Das Baugebiet umfasst rund 36 Grundstücke in der Mindestgröße von 300 bis 400 Quadratmetern. Hinzu kommen die Erschließungsstraßen. Sie werden - wie heute in reinen Wohngebieten üblich - ohne Bürgersteige ausgelegt. Planer Jopp: "Die genannten 36 Grundstücke beruhen auf unseren Schätzungen. Die genaue Anzahl ermittelt derzeit das Katasteramt. Die Vermessung dazu ist abgeschlossen, und das Umlageverfahren läuft." Und Ortsbürgermeister Müller ergänzend: "Die heutigen Grundstückseigentümer können sich an den Erschließungskosten beteiligen und ihre Flächen selbst bebauen, oder die Grundstücke an die Gemeinde verkaufen." Das Katasteramt schlage vor, für den Quadratmeter 20,20 Euro anzubieten. "Das ist kein willkürlicher Preis", sagte Müller, "sondern er beruht auf Expertenschätzungen und ist für ein einfaches Wiesengelände ein guter Preis." In einer anschließenden Zwischenabstimmung beschloss der Rat einstimmig die vorgeschlagene Preisfestsetzung von 20,20 Euro pro Quadratmeter Wiesengelände.

Widerstand regte sich bei der Festlegung der Dachformen. Nach dem Planungsstand sollen nur steile Sattel- oder Walmdächer zulässig sein und Flachdächer nur für Anbauten (etwa Garagen) erlaubt werden. Als Dachmaterial sind nur Naturschiefer oder unglasierte Dachziegel zugelassen. Dazu Alexander Queins, Bauamt der Verbandsgemeinde Konz: "Wenn wir dort Flachdächer oder Kupferabdeckungen zulassen, gibt es garantiert Probleme mit dem Kreisbauamt. Das wird solche Bauweisen an dieser Stelle als Störung des Landschafts- und Ortsbildes ablehnen."

Karla Kroon (SPD): "Warum immer diese Einschränkungen und das Festklammern am Althergebrachten? Wo bleibt die Weiterentwicklung?" Der Einwand fruchtete: Mehrheitlich stimmte der Rat gegen das Verbot von Flachdächern und Kupferabdeckungen. Ob diese Änderung Bestand haben wird, ist fraglich. Die Experten Jopp und Queins waren skeptisch. f.k.

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