Im Sinne der Gefahrenabwehr

KELL AM SEE. "In den letzten Monaten häufen sich wieder Beschwerden über frei umherstreuende Hunde", äußert sich Bürgermeister Werner Angsten gegenüber dem Trierischen Volksfreund. "Die Beschwerden betreffen sowohl den Innerortsbereich als auch den Außenbereich, wo Hunde unbeaufsichtigt herumlaufen und von keiner Person begleitet werden."

 Will er spielen oder angreifen: Gesundes Misstrauen ist angebracht. Unser Foto ist gestellt.Foto: Hans Muth

Will er spielen oder angreifen: Gesundes Misstrauen ist angebracht. Unser Foto ist gestellt.Foto: Hans Muth

Der Appell des Verwaltungschefs geht an die Hundehalter. Es werde eingehend darauf hingewiesen, die Tiere nicht frei umherlaufen zu lassen, sondern sie zu begleiten und anzuleinen. Neben den jagdrechtlichen Bestimmungen sind stets auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten, wonach Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können - dazu gehören insbesondere Hunde - von der Straße fernzuhalten sind. Hunde seien im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die in ausreichender Weise auf die Tiere einwirken können. Das freie Umherlaufen der Hunde verbiete auch die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kell am See. "Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeld geahndet", erklärt Angsten.Bissigen Hunden den Kampf angesagt

Die Verwaltung betont, dass Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, oder durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder Vieh hetzen, oder die in aggressiver Weise Menschen angesprungen haben und die durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust , oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaften entwickelt haben, als gefährliche Hunde im Sinne der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung gelten.Kinder in Angst und Schrecken versetzt

Sollten Sachverhalte dieser Art festgestellt werden, so müsse gegen die Hundehalter ermittelt werden, wobei es häufig zu Verfügungen der Ordnungsbehörde mit Zwangsgeldandrohungen komme. "Es kann nicht angehen, dass Passanten und vor allem Kinder oder alte Menschen durch frei herumstreunende Hunde in Angst und Schrecken versetzt werden, nur weil Hundehalter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen." Die Ordnungsbehörde, so Angsten, sei aufgrund zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung gehalten, zukünftig verstärkt von entsprechenden Anordnungen und Bußgeldern gegen die Hundehalter bei Verstößen gegen die genannten Vorschriften Gebrauch zu machen. Sprüche wie "Der tut doch keinem was", hätten sich in vielen Fällen als falsch erwiesen.

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