Justiz Lampadener rufen Verfassungsgericht an

Lampaden · Für die Ortsgemeinde Lampden gab es im Rechtsstreit mit dem Kreis Trier-Saarburg um frühere Haushaltsabschlüsse bislang zwei Niederlagen. Nun will sie Verfassungsbeschwerde einlegen – in Koblenz und Karlsruhe. Letzteres dürfte schwierig werden.

 In einem Rechtsstreit um Haushaltsabschlüsse will der Gemeinderat Lampaden nun beim Bundesverfassungsgericht (hier im Bild der Zweite Senat) Verfassungsbeschwerde einreichen. Foto: dpa/Uli Deck

In einem Rechtsstreit um Haushaltsabschlüsse will der Gemeinderat Lampaden nun beim Bundesverfassungsgericht (hier im Bild der Zweite Senat) Verfassungsbeschwerde einreichen. Foto: dpa/Uli Deck

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Zwei gerichtliche Instanzen haben sich bereits mit einem Streit befasst, den die Ortsgemeinde Lampaden und der Kreis Trier-Saarburg seit drei Jahren ausfechten. Im März 2018 urteilte das Verwaltungsgericht Trier, der Lampadener Gemeinderat müsse zwei Beschlüsse fassen, die er bislang ablehnt. Es geht um das Absegnen der Haushaltsabschlüsse von 2011 und 2012 und die Entlastung der beteiligten Bürgermeister und Beigeordneten. Eine Berufung zu diesem Urteil zuzulassen, lehnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am 25. Juli ab. Nun will die Gemeinde Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Rat hat am Donnerstagabend einstimmig entschieden, sowohl den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz als auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen. Wie Ortsbürgermeister Martin Marx dem TV am Freitag erläutert, richte sich die Beschwerde gegen die nicht zugelassene Berufung. Der Lampadener Rat sehe sich dadurch „in seinen Rechten verletzt“, da so „eine mögliche Entscheidung der Berufung vorweggenommen wurde“. Zudem teile der Rat die Sichtweise des OVG zur Akteneinsicht im Rahmen der Haushaltsprüfung nicht. Das OVG hatte festgestellt, nur der Rechnungsprüfungsausschuss, nicht aber der Gemeinderat selbst könne für die Prüfung Einsicht in weitere Akten verlangen. Durch den OVG-Beschluss, teilt Marx mit, werde „vermeintlich ein Präzedenzfall geschaffen, der allen anderen Ortsgemeinden ebenfalls nicht gerecht würde“.

Mit der Beschwerde soll die Kanzlei Dr. Francois, Neuhaus & Kollegen aus Bitburg beauftragt werden. Sie vertritt die Gemeinde Lampaden auch in weiteren aktuellen Rechtsstreitigkeiten. Laut Marx müssen die Beschwerden bis spätestens Montag, 3. September, eingereicht und „in der kurzen verbliebenen Zeit detailliert ausgearbeitet“ werden.

Nach TV-Recherchen gibt es für dieses geplante Vorgehen allerdings rechtliche Hürden. Prof. Henning Tappe, Fachmann für Öffentliches Recht mit Lehrstuhl an der Universität Trier, sagt auf TV-Nachfrage, dass der Gang nach Karlsruhe in diesem Fall nicht möglich sei. Er verweist auf Paragraf 91 im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Dort heißt es: „Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist ausgeschlossen, soweit eine Beschwerde wegen Verletzung des Rechtes auf Selbstverwaltung nach dem Rechte des Landes beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann.“ Im Klartext: Wenn Koblenz angerufen werden kann, scheidet Karlsruhe aus. Dies beabsichtige die Gemeinde Lampaden ja schließlich. In der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz müsse die Gemeinde deutlich machen, inwieweit sie sich durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt sehe. Bei Gemeinden sei dies in der Regel ihr Recht auf Selbstverwaltung. Die Anforderungen an die Begründung eines solchen Verfassungsverstoßes seien „recht hoch“, sagt Tappe.

Auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs steht der Hinweis, dass das Beschwerdeverfahren grundsätzlich kostenfrei sei. Bei „unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden“ könne allerdings eine Gebühr von bis zu 500 Euro, im „Missbrauchsfall“ von bis zu 2500 Euro fällig werden.

Die Kommunalaufsicht beim Kreis Trier-Saarburg teilt auf Anfrage mit, sie sehe den Verfassungsklagen „gelassen“ entgegen. Man sei nicht überrascht, dass der von ursprünglich zwölf auf sieben Ratsmitglieder reduzierte Gemeinderat die Urteile der beiden Verwaltungsgerichte nicht akzeptiere. Die Behörde habe den Ortsbürgermeister am Freitag aufgefordert – mit Hinweis auf das für Gemeinden geltende „Gebot zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ –, vor Einlegen der Beschwerden eine Einschätzung der Anwälte zu Zulässigkeit und Erfolgsaussichten der Verfahren vorzulegen. Für die bisherigen Klagen seien inzwischen „mehrere Zehntausend Euro Steuermittel“ aufgewendet worden.

Es stelle sich zudem die Frage, was der Gemeinderat durch die Beschwerden erreichen wolle. Bei den „streitigen Beschlüssen“ handele es sich um „rein formale Akte“, durch die der Gemeinde weder Vor- noch Nachteile entstünden.

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