In acht Minuten am Einsatzort

Den größten Einsatz haben die Wehrleute der VG Konz, mit Unterstützung ihrer Saarburger Wehrleute, bei der Brandbekämpfung im Sägewerk Willkomm in Wawern geleistet. Trotz guter Ausstattung und Einsatzbereitschaft gibt es bei der Jahresbilanz der Wehr aber auch Kritik vonseiten des Wehrleiters.

Konz. (kdj) Bei der Bekämpfung des Brandes in Wawern waren rund 70 Feuerwehrleute aus Wawern, Kanzem, Konz, Könen, Tawern und Saarburg im Einsatz. Sie gehören - mit Ausnahme der Saarburger Wehrleute - zu den 470 Frauen und Männern in den 21 freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Konz, die nicht nur Schutz- und Rettungsaufgaben wahrnehmen, sondern auch in elf Jugendfeuerwehren 137 Mädchen und Jungen von zehn bis 16 Jahren ausbilden.

Im vergangenen Jahr leisteten die Feuerwehren der VG über 15 000 Arbeitsstunden unter anderem bei Stürmen, Hochwasser, Bränden aller Art, Menschen- und Tierrettung sowie Pflege und Wartung von Gerätehäusern, Fahrzeugen und Ausrüstung.

Von den aktiven Feuerwehrleuten in der Verbandsgemeinde haben 392 eine grundlegende Feuerwehr-Ausbildung, 306 besitzen ein Sprechfunkzeugnis, 207 werden als Maschinisten geführt. Über eine abgeschlossene Truppführer-Ausbildung verfügen 237 und in 14 Feuerwehren gibt es 125 Träger von Atemschutzgeräten. Alle Wehrführer sind als Führungskräfte ausgebildet.

EU-Regelung sorgt für Unmut



Das Raster der Feuerwehr-Standorte und deren personelle sowie materielle Ausrüstung gewährleisten laut Wehrleiter Werner Jakobs die geforderte Einleitung wirksamer Hilfemaßnahmen innerhalb acht Minuten nach Alarmierung über den Notruf 112.

Der läuft bei der "Integrierten Leitstelle Trier" der Berufsfeuerwehr auf, die ihn nach Lagebewertung an die Feuerwehreinsatzzentrale (Konz) weiterleitet, welche die lokale Freiwillige Feuerwehr und/oder die VG-Feuerwehr in Marsch setzt. Trotzdem ist Wehrleiter Jakobs nicht zufrieden.

Seine Kritik zielt auf eine EU-Regelung, die 1999 neue Führerscheinklassen schuf. Der vorher ausgestellte alte Führerschein III erlaube weiterhin das Führen von Fahrzeugen bis 7,49 Tonnen Gesamtgewicht, sein Nachfolger der Klasse B gestatte nur noch bis zu 3,5 Tonnen.

Nachwuchs-Feuerwehrleute, die nach 1999 eine Klasse-B-Fahrerlaubnis erworben haben, müssten demnach nun einen teuren Führerschein aus der Gruppe C nachmachen, um schwerere Einsatzfahrzeuge führen zu dürfen. Für die Kosten gebe es aber noch keine Regelung.

Die Anregung, den neuen Führerschein B für das Führen von Einsatzfahrzeugen auf 4,75 Tonnen aufzuwerten, biete keine Lösung, so Jakobs weiter: Erstens gebe es diesen Führerschein auch nach zehn Jahren noch nicht, und zweitens wiege die neue, leichtere Generation der Fahrzeuge mit Tanklöscheinrichtung, voll beladen, bereits bis zu 6,3 Tonnen.

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