Innenminister Lewentz: "Sehe keine Gründe für Fortbestand"

Kell am See/Mainz · Aus Mainz kommen aktuelle Aussagen zur Zukunft der Verbandsgemeinde (VG) Kell am See. Diese sind jedoch alles andere als ermutigend. Innenminister Roger Lewentz (SPD) betont erneut, dass er keine Ausnahmegründe für einen unveränderten Fortbestand der VG erkennen kann.

Kell am See/Mainz. Die CDU-Landtagsabgeordneten Bernd Henter und Arnold Schmitt wollten es noch einmal genau wissen.
Der TV hatte am 22. August über ein neues Gutachten zur Kommunalreform berichtet. Darin hatte der Experte Professor Martin Junkernheinrich Kell mit seinen rund 9500 Einwohnern als eine von landesweit insgesamt 55 VG genannt, die aus seiner Sicht "vollwertige Fusionskandidaten" sind.

Noch am selben Tag haben die Parlamentarier Schmitt und Henter sich deshalb formal mit einer Anfrage an Innenminister Roger Lewentz (SPD) gewandt. Die CDU-Politiker sprachen Lewentz vor allem darauf an, ob die Landesregierung nun eine Zwangsfusion der VG Kell einleiten wird.
Ähnliche Antwort wie im März


Lewentz antwortete, und dieses Schreiben liegt dem TV inzwischen vor. Darin bekräftigt der Minister inhaltlich noch einmal eine Aussage, die er bereits im März 2012 als Antwort auf die vom Keller Rat verabschiedete Resolution zum Erhalt der VG gegeben hatte (der TV berichtete).
Beinahe wortgleich zum Schreiben von vor fünf Monaten betont Lewentz in seiner aktuellen Antwort an Schmitt und Henter: "Das Ministerium des Inneren vermag derzeit keine hinreichenden Gründe für einen unveränderten Fortbestand der VG zu erkennen."
Weil auch das Gutachten von Junkernheinrich zu keinem anderen Ergebnis gekommen sei, kündigt Lewentz an, dass das Innenministerium in den nächsten Monaten "auch vorschlagen wird, was mit der VG Kell geschehen soll."
Das Land will für alle VG, die unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinwohnerzahl von 12 000 liegen und keine Ausnahmegründe vorweisen können, Vorschläge für Gebietsänderungen machen. Allerdings weist Lewentz ausdrücklich darauf hin, "dass die Entscheidungen über die gesetzlichen Regelungen zu Gebietsänderungen von VG dem rheinland-pfälzischen Landtag obliegen."
Keine Aussage zu Fusionspartner


Die Frage der CDU-Politiker, welche Nachbar-VG das Land als Fusionspartner von Kell ins Auge fasst, lässt Lewentz offen. Der Minister weist aber darauf hin, dass eine VG nicht zwingend als Ganzes fusionieren muss. Denn "ausnahmsweise" lasse es das Reformgesetz auch zu, dass die Ortsgemeinden einer VG auf mehrere andere VG aufgeteilt werden.
Somit wäre es zumindest prinzipiell möglich, dass der Zerfer Raum der VG Saarburg und die Orte rund um Kell der VG Hermeskeil zugeschlagen werden.
Hintergrund: In der Bürgerbefragung zur Kommunalreform hatten sich im April zwar knapp 78 Prozent der Einwohner für den Erhalt der VG Kell ausgesprochen.
Bei der ebenfalls gestellten Frage, wohin es die Menschen im Falle einer Fusion ziehen würde, war das Meinungsbild aber uneinheitlich. Für die Einwohner von sieben Orten (Baldringen, Greimerath, Hentern, Paschel, Schömerich, Vierherrenborn und Zerf) wäre Saarburg der Wunschpartner. In fünf Orten (Heddert, Kell, Mandern, Schillingen und Waldweiler) votierte die Mehrheit für Hermeskeil. Eine Ausnahme machten die Lampadener: Für sie wäre Ruwer der Favorit.
Im Hinblick auf diese Umfrage sagt Lewentz, "dass die Bürger für den Fall einer Gebietsänderung unterschiedliche Zuordnungen befürworten." Diese Ergebnisse werde das Land "in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einfließen lassen", so Lewentz abschließend.
Bürgermeister Werner Angsten (CDU) sagt zum Schreiben des Ministers: "Was jetzt geäußert wurde, ist nichts Neues". Angsten verweist darauf, dass der "klare Bürgerwille für den Erhalt der VG in den bisherigen Betrachtungen überhaupt noch nicht bewertet wurde."
Deshalb gehe der politische Kampf für den Fortbestand der VG Kell weiter. Im Übrigen, so Angsten weiter, habe sich erst kürzlich der Gemeinde- und Städtebund gegen Zwangsfusionen ausgesprochen. Deshalb werde zurzeit auch gutachterlich geprüft, ob solche Ehen überhaupt verfassungskonform sind.

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