Jetzt muss erstmal ein Schutzgerüst her

Saarburg · Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Anordnung des Kreises Trier-Saarburg aufgehoben, wonach der Eigentümer das Haus Kunohof 11 wegen Einsturzgefahr zu sichern habe. Inzwischen hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nochmals darauf hingewiesen, dass die Arbeiten auf dem Nachbargrundstück solange einzustellen sind, wie die Baustelle nicht gesichert ist.

Saarburg. Zur Erinnerung: Ein Unternehmer will zwei Häuser in der Denkmalschutzzone in der Saarburger Innenstadt zu Eigentumswohnungen umbauen, Adresse: Kunohof 13/15. Bei den Sanierungsarbeiten fallen die Fassaden komplett ein. Für diesen Verstoß gegen Bauauflagen wird gegen die Bauherren ein Bußgeld verhängt. Beim Kollabieren der beiden Gebäude wird das Nachbarhaus so stark beschädigt, dass es als akut einsturzgefährdet gilt. Es entbrennt ein Streit darüber, wer die Bauruine zu sichern hat und wie das geschehen soll (der TV berichtete mehrfach).Hier beginnen die Verwicklungen, denn der Fall ist juristisch vertrackt. Gestritten wird vor dem Landgericht und vor dem Verwaltungsgericht. Neben dem Landkreis Trier-Saarburg als Baubehörde mischt in dieser Gemengelage inzwischen auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit. Letztere ist als Gewerbeaufsicht verantwortlich dafür, die Arbeitssicherheit auf Baustellen zu prüfen und kann diese gegebenenfalls stilllegen. Der Kreis Trier-Saarburg wollte den Eigentümer des Hauses Kunohof Nummer 11 dazu verpflichten, die Standsicherheit des Gebäudes durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen. Er ordnete den Sofortvollzug dieser Auflage an. Hiergegen wehrte sich der Eigentümer per Widerspruch - zunächst ohne Erfolg. Eine Frage der Sicherheit

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Trier seinem Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs herzustellen, stattgegeben. In dem Beschluss der fünften Kammer heißt es: "Die Erfolgsaussichten des Eigentümers in einem Hauptsacheverfahren hängen maßgeblich von der Frage ab, ob sich der angegriffene Verwaltungsakt dadurch erledigt hat, dass die Beigeladene (hier ist das Wort "ausreichende" mitzudenken) Sicherungsmaßnahmen vorgenommen hat." Die Beigeladene in dem Verfahren ist die Bier S.a.r.l. (die französische Abkürzung steht für Societé à responsabilité limitée, GmbH) mit Sitz in Luxemburg, die auf dem Grundstück Kunohof 13/15 ein Haus mit drei Appartements errichten will. Weiter heißt es: "Die Kammer vermag nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob der erstrebte Sicherungszweck - die Wiederherstellung der Standsicherheit des Gebäudes Kunohof 11 - vollumfänglich erreicht wurde." Die Richter glauben, dass "weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich" sind. Zumal - so das Gericht - ein Kontrolleur Mitte August darauf hingewiesen habe, dass bestimmte vom Statiker geforderte Bauteile fehlen würden und der Giebel des Dachstuhls weiter offen stehe. Um beurteilen zu können, ob sich die Sicherung des Hauses Kunohof 11 durch die bisher durchgeführten Arbeiten erledigt habe, seien "komplexe Fragen" zu klären.Dass die Kreisverwaltung den Eigentümer für die Sicherung des Hauses Kunohof 11 zur Verantwortung zieht, stelle sich - so die Kammer - "keinesfalls als offenkundig rechtsfehlerfrei" dar. Heißt übersetzt, die Kreisverwaltung muss prüfen, ob nicht vorrangig die Bier S.a.r.l. als Schädiger bei der Sicherung des Gebäudes in Anspruch genommen werden muss.Auf die Feststellungen des Gerichts angesprochen, reagiert der Kreis zum Teil ausweichend. So teilt Thomas Müller, Pressesprecher der Behörde, mit, dass man im Zuge einer Kontrolle die Maßnahmen zur Sicherung des Giebels für ausreichend gehalten habe. Die Sicherungsmaßnahmen entsprächen - so Müller - den Forderungen des Sachverständigen. Und weiter: "Aufgabe des Bauamtes ist der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von einem Gebäude ausgehen. Solche sehen wir derzeit nicht mehr. Das Durchsetzen von Ansprüchen zwischen Nachbarn gehört nicht zu unseren Aufgaben." Gründe, einen Baustopp zu verfügen, sehe die Kreisverwaltung keine.Anders sieht das die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Trotz des schriftlichen Hinweises der Behörde, die Baustelle zu sichern (der TV berichtete am 6. September), wurden die Bauarbeiten in den vergangenen Tagen fortgesetzt. Nach Informationen unserer Zeitung soll jetzt erst ein Schutzgerüst errichtet werden, bevor es auf der Baustelle weitergeht. Erst danach dürfen sich wieder Arbeiter in dem Baustellenbereich aufhalten.Meinung

Der Landrat muss genau hinschauenEs scheint, als wären die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in eine Parallelwelt eingetaucht. Frei nach dem Motto, es kann nicht sein, was nicht sein darf, ignoriert sie behördliche und gerichtliche Hinweise und lässt im Kunohof weiterbauen. Und das, obwohl nach wie vor ungeklärt ist, ob das vom Bauherren beschädigte Gebäude standsicher ist oder nicht. Dieses Faktum ignoriert die Behörde, wenn sie gebetsmühlenartig herunterbetet, dass Gebäude sei nicht einsturzgefährdet. Die Bauverwaltung spielt hier mit dem Feuer. Es ist deshalb an der Zeit, dass der Landrat sich den Vorgang genau und vor Ort anschaut. Denn sollte sich herausstellen, dass die Kreisverwaltung ihrer Pflicht, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, nicht nachgekommen ist, wird es ungemütlich im Kreishaus. saarburg@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort