Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Verfahren gegen Erweiterung der Saarburger Jugendherberge gescheitert

Saarburg · Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verfahren, mit denen eine Nachbarin gegen den Bebauungsplan und die Baugenehmigung für den Umbau der Saarburger Jugendherberge vorgehen wollte, abgelehnt. Die Bauarbeiten können wieder aufgenommen werden.

 Die Bauarbeiten an der Saarburger Jugendherberge dürfen wieder aufgenommen werden.

Die Bauarbeiten an der Saarburger Jugendherberge dürfen wieder aufgenommen werden.

Foto: TV/Marion Maier

Gleich zwei Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz aktuell pro Jugendherberge (JH) Saarburg getroffen. Die Einrichtung soll umgebaut und erweitert werden. Zum einen hat das Gericht den Eilantrag einer in unmittelbarer Nähe wohnenden Antragstellerin gegen die Baugenehmigung der Kreisverwaltung abgelehnt. Zum andern hat es den Normenkontrollantrag dieser Frau gegen den Bebauungsplan Saarblick-Jugend­herberge der Stadt Saarburg „ganz überwiegend“, wie es in einer Pressemitteilung heißt, abgelehnt.

Das Eilverfahren ist damit beendet. Die Revision im Normenkontrollverfahren ist nicht zugelassen. Laut Thomas Stahnecker, Pressesprecher des Gerichts, könnte die Nachbarin gegen die Nicht-Zulassung der Revision Beschwerde einlegen.

Seit 2015 ist die Jugendherberge aus brand­schutztechnischen Gründen geschlossen. Spatenstich für die Erweiterung war im Oktober 2018. Im Juni 2019 mussten die Bauarbeiten aufgrund der juristischen Auseinandersetzungen mit der Nachbarin eingestellt werden. Im März 2021 hatte die erste Instanz, nämlich das Verwaltungsgericht Trier, den Eilantrag gegen die Baugenehmigung abgelehnt. Bereits seit diesem Zeitpunkt durfte weiter gebaut werden. Das OVG hat nun als zweite und letzte Instanz den Eilantrag abgelehnt.

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