Kein Glück mit der Kaiserin

SAARBURG/WINCHERINGEN. Ein wohl einmaliger, dicker Münzenfund ist einem 36-jährigen Münzsammler aus Wincheringen zum Verhängnis geworden. Weil er die äußerst wertvolle und für die Forschung wichtige Münze nicht vorschriftsgemäß beim Rheinischen Landesmuseum Trier abgegeben hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Saarburg wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro.

Von seinem Hobby, dem Münzsammeln, dürfte Thorsten Müller (Name von der Redaktion geändert) wohl endgültig genug haben. Ein spektakulärer Fund im August vergangenen Jahres kostet den 36-Jährigen nach dem Richterspruch am Amtsgericht Saarburg nicht allein eine ordentliche Summe Geld, sondern für die Zukunft auch die Lizenz zum Suchen. Münze ins Internet gestellt

Dabei fing alles viel versprechend an. Sechs Wochen hatte der Mann nach Schilderung von Staatsanwalt Arnold Schomer seine offizielle, regional beschränkte Such-Lizenz, als er im August 2005 nach eigener Auskunft auf einem Acker - 20 Meter neben der Verbindungsstraße zwischen Wincheringen-Söst und Nittel - "sich eine fremde Sache aneignete". Statt den etwa einen Cent großen, goldenen Taler im Rheinischen Landesmuseum Trier abzugeben, beziehungsweise den Fund zumindest zu melden, wie es die mit der Lizenz verbundenen Auflagen vorsehen, behielt Müller die Münze für sich - und stellte sie in ein entsprechendes Internet-Forum, wie Staatsanwalt Schomer erläuterte. Nach einem Tipp aus Insider-Kreisen sei Müller schließlich nach Frankfurt gefahren und habe dort ein Auktionshaus beauftragt, das historische Geldstück (siehe Abbildung, Leserfoto: Landesmuseum) im Netz zu versteigern. Über dieses Medium bekam schließlich das Rheinische Landesmuseum in Trier Wind von der Sache und schaltete die Kriminalpolizei ein. Am 31. Oktober 2005 beschlagnahmte das Amtsgericht Frankfurt das Fundstück, die Staatsanwaltschaft Trier nahm die Ermittlungen auf. Nachdem er den gegen ihn verhängten Strafbefehl nicht akzeptiert hatte, musste sich Müller vorgestern in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Saarburg verantworten. Dorthin war auch Karl-Josef Gilles, Oberkustos und Numismatiker am Landesmuseum Trier, als Sachverständiger geladen worden. Gilles ging ausführlich auf den Wert des Fundstücks ein. So sei die im Jahr 256 n. Chr. in Rom geprägte Münze aus purem Gold und zeige die Kaiserin Salonina, Gemahlin des Kaisers Gallienus. "Das Stück ist für uns von hohem wissenschaftlichen Wert. Der materielle Wert spielt dabei keine Rolle. Diese Münze ist ein Unikat, stellt einen ganz neuen Typus dar. Deswegen ist es außerordentlich wichtig, dass das Teil im Zugriff der Wissenschaft bleibt." Zum Zeitpunkt des Strafbefehls war die Münze auf 12 000 Euro geschätzt worden. Zu seiner Rechtfertigung erklärte der Angeklagte: "Ich wollte die Münze zwischendurch melden, habe im August im Landesmuseum angerufen. Da hatte Herr Gilles aber Urlaub. Ich hätte ja nicht gedacht, dass sie so wertvoll ist." Richter Herbert Schmitz hielt Müller entgegen, er habe im Oktober 2005 dem Museum andere Fundsachen übergeben, die wertvolle Münze jedoch behalten. Schmitz: "Das Ganze nennen wir Unterschlagung." Karl-Josef Gilles stellte klar, es gebe außer ihm vier weitere Kollegen, die während seiner Abwesenheit den Fund hätten aufnehmen können. Gilles: "Das Einzige, was ich mildernd sagen kann, ist, dass ich mir vorstellen kann, dass jemand versucht ist, bei einem solchen Fund schwach zu werden. Wir hätten uns sicher auf eine Fundprämie einigen können. Wenn man jedoch versucht, uns zu hintergehen, sind die Grenzen überschritten." Hart ins Gericht ging die Justiz mit dem Angeklagten wegen seiner Aussage bezüglich des Fundortes. So habe er für die Akte angegeben, die Münze auf einem Acker seiner Tante - der Mutter seines Verteidigers Wolfgang Altmaier - auf der Gemarkung Schwarzenfeld gefunden zu haben. Einem Sammler-Kollegen habe er hingegen gesagt, das Stück auf der Donnerkaul in Nittel entdeckt zu haben. Richter Schmitz: "Diese Zeugen-Aussage ist ebenso in unserer Akte vermerkt. Ab der Geschichte mit den unterschiedlichen Fundorten wurde das Ganze krumm." Angegebener Fundort nicht glaubwürdig

Interessant sei die Angabe des Fundortes wegen möglicher zivilrechtlicher Ansprüche. Für Münzen-Experte Gilles ist die korrekte Einordnung aus historischer Sicht relevant. Er erläuterte anhand früherer Funde, dass der vom Angeklagten angegebene Fundort nicht glaubwürdig sei, der Nitteler hingegen schon. "Wir legen größten Wert darauf, dass der Fundort geklärt ist." Wegen dieses "besonderen Verschleierungsversuchs" beantragte der Staatsanwalt, das Strafmaß von 90 auf 120 Tagessätze à 50 Euro zu erhöhen. Richter Herbert Schmitz hielt dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft sei und verurteilte ihn wegen des Tatbestands der Unterschlagung zu 90 Tagessätzen à 50 Euro. "Damit bleiben Sie unter der magischen Grenze von 100 Tagessätzen und gelten weiterhin als nicht vorbestraft", sagte er an Müller gerichtet. AZ: 8003 Js 26372/05

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