Kein Rasen-Kick

Saarhölzbach. (red) In Saarhölzbach soll am Sportplatz ein Rasenkleinspielfeld entstehen, damit Kinder und Jugendliche einen Platz zum Bolzen erhalten. Nun droht das Projekt zu scheitern.

Der Sportverein hatte das Anliegen vor zwei Jahren in die politischen Gremien gebracht. Orts- und Gemeinderat haben einen Bebauungsplan, der neben dem Kleinspielfeld auch den Platz als solchen mit Sportlerheim und Stellplätzen planungsrechtlich fixieren sollte, auf den Weg gebracht. Der Begründung zum Bebauungsplan ist zu entnehmen, dass nicht nur dem Sportverein diese Fläche zugute kommen soll, sondern auch dem Schulbetrieb der Grundschule, die ihr Sportfest in der Vergangenheit zusammen mit dem Sportverein organisiert hat. Im Planverfahren ergab sich nun ein Konflikt mit dem Naturschutz, der zum Rechtsstreit führte. Die vorgesehene Kleinspielfläche liegt auf einem so genannten Sekundärbiotop - ein Biotop, das ohne Einfluss des Menschen so nicht entstanden wäre. Sprich: Wäre die Fläche im Sinne der ordnungsgemäßen Landwirtschaft zum Beispiel als Grünland genutzt worden, gebe es bestimmte Pflanzenarten nicht, die die Fläche zum geschützten Biotop machen. Somit standen vor dem Verwaltungsgericht die Positionen des Naturschutzes und die der Gemeinde Mettlach unversöhnlich gegenüber, wobei in dieser Instanz der Naturschutz die besseren Argumente hatte. "Wir sind froh, in dieser naturbelassenen Umgebung unsere Kinder spielen zu sehen und setzen uns für den Erhaltung dieser Lebensbedingungen ein", sagt Carsten Wiemann, SPD-Gemeinderatsmitglied aus Saarhölzbach. Dennoch bräuchten auch die Saarhölzbacher Kinder einen Platz zur Entfaltung ihrer Spielmöglichkeiten. Hierfür müsste das angrenzende Areal wie der Sportplatz drainiert werden. Damit würde das Sekundärbiotop zerstört. "Einen Ersatz für die Zerstörung haben wir umfassend im Planverfahren beschrieben", erläutert der SPD-Mann. "Bleibt es bei der Auffassung, dass es sich bei der Fläche um ein geschütztes Biotop nach saarländischem Naturschutzgesetz handelt und damit die Anlegung des Kleinspielfeldes rechtswidrig ist, dann haben nicht nur die Kinder verloren, sondern auch der Naturschutz", meint Wiemann.

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