Kein Zaun, keine Rinder, kaum Amphibien

Saarburg · Um den ehemaligen Truppenübungsplatz in Saarburg als Biotop zu sichern, sollen dort Heckrinder und Konikpferde angesiedelt werden. Bislang ist davon nichts zu sehen. Weil die Eigentümerfrage aussteht, kann das Gelände nicht eingezäunt werden. Mit schlimmen Folgen für die seltene Gelbbauchunke

Saarburg. Sie ist eine "echte" Europäerin, sie lebt in und an Kleingewässern, und sie hat wegen ihrer Hautgifte nur wenige natürliche Feinde, beispielsweise den Graureiher oder Molche. So beschreibt die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) dieses Tier den Lurch des Jahres: die Gelbbauchunke.
"Der Truppenübungsplatz in Saarburg-Beurig war einer der Hotspots für die Gelbbauchunke im Kreis Trier-Saarburg", sagt Manfred Weishaar, stellvertretender Vorsitzender des Nabu Trier. Er führt am Tag der Artenvielfalt eine zwölfköpfige Gruppe über das frühere militärische Übungsgelände der Franzosen. "Als ich kürzlich über das Gelände gelaufen bin, um die Exkursion vorzubereiten, sind mir die Tränen gekommen", berichtet Weishaar. Der Grund: Der Bestand der auf der Roten Liste stehenden Lurche ist deutlich zurückgegangen. "Wegen des trockenen Sommers sind auch die meisten Laichplätze zu trocken."
In einigen der Tümpel, die vor rund sechs Monaten ein Bergepanzer der Bundeswehr verdichtet hat (der TV berichtete), steht noch das Wasser. Michael Hahn, Vorsitzender des Nabu-Verbands Südeifel und Experte für Amphibien, schaut sich immer wieder den Zustand einzelner Gewässer an: "Insgesamt könnte die Situation für die Gelbbauchunken besser sein. An manchen Stellen ist der Boden nicht ausreichend verdichtet. Da wachsen schon wieder zu viele andere Pflanzen."
Als der Bergepanzer der Bundeswehr Anfang des Winters über das Gelände rollte, waren die Beteiligten davon ausgegangen, dass darauf ab dem Frühjahr Heckrinder und Konikpferde grasen würden. Doch bisher wurde das Gelände noch nicht eingezäunt. Das heißt auch, dass die Tiere, die den Boden vom Bewuchs frei halten und verdichten sollen, bislang fehlen. Dazu müsste eine Projektvereinbarung zwischen dem Eigentümer des 100 Hektar großen Areals, also dem Bund, sowie dem Land, der Stadt und dem Hofgut Serrig geschlossen werden. "Solange nicht klar ist, wer der künftige Eigentümer der Fläche ist, weigert sich der Bund die nötige Projektvereinbarung zu treffen", sagt Heike Spannagel, Pressesprecherin des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums. Eine der Bedingungen, die der Bund für die Eigentumsübertragung stelle, sei, dass das Land als Gewährträger (siehe Extra) des Projekts auftrete. "Die Voraussetzungen dazu prüfen wir", sagt Spannagel.
Die Pressesprecherin betont, das Umweltministerium halte an dem Projekt fest: "Sobald die Eigentumsfrage geklärt ist, kann über das Projekt kurzfristig entschieden werden. Bis dahin soll das Hofgut Serrig das Gelände durch eine Schaf- und Ziegenbeweidung offen halten. Diese Übergangslösung soll noch in diesem Jahr starten."Meinung

Erst verschwinden die Gelbbauchunken
Das Geld ist da, die Projektpartner stehen parat. Allein: Das Beweidungsprojekt kommt nicht voran, weil sich Bund und Land nicht einigen können, wer für das Projekt haftet. Opfer dieser Auseinandersetzung ist die Gelbbauchunke. Der in seinem Bestand gefährdete Lurch droht vom Areal Truppenübungsplatz in Saarburg-Beurig zu verschwinden. Mit dem Abzug der Franzosen und der Aufgabe des Areals zu militärischen Übungszwecken hat sich die Pflanzenwelt auf dem Gelände verändert. In vielen Bereichen ist es mittlerweile verbuscht. Daran haben aufwendige Pflegemaßnahmen bislang kaum etwas geändert. Nur wenn die Heckrinder und Konikpferde bald friedlich auf dem Truppenübungsplatz grasen und rumtrampeln, wird die Gelbbauchunke sich dort weiter wohlfühlen. Und nur mit ihr bleiben die Graureiher, die Schwarzstörche und die Ringelnattern gerne in diesem Bereich. saarburg@volksfreund.deExtra

Als Gewährträger wird im öffentlichen Recht die juristische Person bezeichnet, die quasi der Gesellschafter einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist. Gewährträger können Bund, Land oder Kommunen sein. Relevant wird die Frage dann, wenn Haftungsfragen zu klären sind. So haftet der Kreis Trier-Saarburg beispielsweise, wenn die Sparkasse Trier nicht mehr in der Lage wäre, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. itz

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