Konz/Wasserliesch Keine Entwässerungsgräben, keine behördliche Willkür

Konz/Wasserliesch · Unter dem Titel „Wenn üppiges Grün zum Ärgernis wird“ hatte der TV in seiner Ausgabe am Mittwoch über die Probleme mit den öffentlichen  Entwässerungsgräben vor den Grundstücken „Unter Fels“ in Wasserliesch berichtet.

Die betroffenen Anwohner klagen über den Wildwuchs aus den Gräben  unmittelbar entlang ihrer Vorgärten, für deren Pflege die Verbandsgemeindewerke Konz zuständig sind. Sie erklären, dass sie in den ersten Jahren nach dem Einzug vertragsgemäß selbst zur Pflege der Gräben verpflichtet gewesen seien und dafür nur eine verminderte Abgabe für das Oberflächenwasser hätten entrichten müssen. Nach der Übernahme der Arbeiten durch die Werke sei dann sofort in den wiederkehrenden Beiträgen der volle Abgabensatz erhoben worden.

Diese Darstellung klingt nach Ansicht der Verwaltung nach behördlicher Willkür. Verschwiegen werde der korrekte Grund für die Anhebung. Die Verwaltung verweist dazu auf den ursprünglichen Bebauungsplan aus den 90er Jahren, der Versickerungsmulden direkt  auf den Grundstücken vorsah. Diese Mulden hätten von den Bauherren selbst angelegt werden sollen. Dazu Verwaltungssprecher Michael Naunheim: „Da man seinerzeit davon ausging, dass diese Vorgabe bindend ist und von den Eigentümern umgesetzt wird, wurden die beitragspflichtigen Flächen  für den Wiederkehrenden Beitrag um 35 Prozent vermindert.“ Dieser Bebauungsplan sei aber aufgehoben worden, wodurch auch die ursprüngliche Entwässerungsplanung nicht mehr bindend gewesen sei. Zudem seien auf der überwiegenden Zahl der Grundstücke keine der ursprünglich geforderten Entwässerungsgräben angelegt worden. „Daher wurde die Bemessungsgrundlage für den wiederkehrenden Beitrag geändert und die Vergünstigung nicht mehr gewährt“, so die Verwaltung.

Habe ein Eigentümer nachweisen können, dass er die geforderten Entwässerungsmulden auf seinem Grundstück angelegt und gepflegt hatte, seien ihm die Vergünstigungen auch weiterhin gewährt worden.

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