Keine lauten Feste an den stillen Feiertagen

Kell am See · Kell am See. Auf die bevorstehenden "stillen Feiertage" in den Monaten November und Dezember weist die Örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See hin.

Dies sind der 1. November (Allerheiligen), der 15. November (Volkstrauertag), der 22. November (Totensonntag) sowie im Dezember Heiligabend und der erste Weihnachtstag.
Gemäß den Vorschriften des rheinland-pfälzischen Feiertagsgesetzes bestehen an diesen Tagen Einschränkungen für alle öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des jeweiligen Feiertags entsprechen. Dies gilt insbesondere für öffentliche Tanzveranstaltungen.
Nähere Auskünfte gibt die Verbandsgemeindeverwaltung unter der Telefonnumer 06589/179-23 oder 179-24. Verstöße gegen die Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, das mit einem Bußgeld geahndet werden müssten. red

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