Keine Schlamperei

PASCHEL. (red) Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist den Vorwurf zurück, sie habe bei der Genehmigung eines Schweinemastbetriebes in Paschel schlampig gearbeitet (der TV berichtete).

In einer Stellungnahme der Kreisverwaltung heißt es: "Sollte der Pascheler Landwirt Marx auch nach dem Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts nachweisen können, dass er Landwirtschaft betreibt und somit nach dem Baugesetzbuch privilegiert ist, hätte er einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch das Bauamt der Kreisverwaltung." Der erneut vom Gericht geforderte Nachweis der Privilegierung sei von dem Landwirt im Prozess aber nur unvollständig erbracht worden, weshalb das Gericht diese Privilegierung als nicht gegeben und die darauf fußende Baugenehmigung als hinfällig angesehen habe. Zum Zeitpunkt des Antrags der Baugenehmigung habe der Nachweis der Privilegierung vorgelegen. Daraus folgert die Kreisverwaltung: "Somit war ein Versäumnis des Landwirts und nicht ein fehlerhaftes Bauantragsverfahren der Kreisverwaltung für das Gerichtsurteil ausschlaggebend." Landrat Groß: Schweinemast im Ort nicht zeitgemäß

Der Vorwurf des Pascheler Ortsbürgermeisters, die Kreisverwaltung habe "schlampig gearbeitet", sei daher "schlicht falsch". Die Baubehörde habe vielmehr eine richtige inhaltliche Entscheidung getroffen. Landrat Richard Groß vertrete jedoch seit Beginn des Bauantragsverfahrens den Standpunkt, dass unabhängig vom Rechtsanspruch des Landwirts ein Schweinemastbetrieb in einem Ort nicht mehr zeitgemäß sei.

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