Keine Schwerpunktschule: Mainz kontert Kritik des Landrats

Hermeskeil/Mainz · Das Bildungsministerium in Mainz wehrt sich gegen die Vorwürfe, die Günther Schartz (CDU) erhoben hat. Der Trier-Saarburger Landrat hatte kritisiert, dass die Integrierte Gesamtschule (IGS) Hermeskeil nicht als Schwerpunktschule ausgewiesen wird. Laut Ministerium lag das am Kreis, der seinen Antrag mit Forderungen verknüpft hatte, die gegen geltendes Recht verstoßen.

 Noch weiß Christa Breidert, Rektorin der IGS Hermeskeil, nicht, wie hoch die Landesförderung für ihre Schule sein wird. TV-Foto: Archiv/Axel Munsteiner

Noch weiß Christa Breidert, Rektorin der IGS Hermeskeil, nicht, wie hoch die Landesförderung für ihre Schule sein wird. TV-Foto: Archiv/Axel Munsteiner

Hermeskeil/Mainz. Wolf-Jürgen Karle ist Pressesprecher des Mainzer Bildungsministeriums und übt in dessen Namen klare Kritik an Äußerungen, die Landrat Günther Schartz (CDU) am 28. März im TV gemacht hat. Der Chef der Kreisverwaltung hatte darin moniert, dass das Land die beantragte Ausweisung der Hermeskeiler IGS als Schwerpunktschule abgelehnt hatte. Dort werden Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam unterrichtet.
Zu den Aussagen von Schartz sagt Karle allerdings: "Sie sind äußerst schwer nachvollziehbar, eigentlich aber absurd." Der Ministeriumssprecher betont, "dass die Bedingungen für die Errichtung einer Schwerpunktschule eindeutig und allen bekannt sind". Der Kreistag habe seinen Antrag, die Hermeskeiler IGS als Schwerpunktschule auszuweisen, aber an weitergehende Forderungen geknüpft. Diese würden allerdings geltendem Recht widersprechen, so das Bildungsministerium.Forderungen aufrechterhalten


Das Land habe der Kreisverwaltung am 20. Februar und nochmals Mitte März unmissverständlich klargemacht, dass diese Forderungen einer Genehmigung des Antrags entgegenstehen. "Der Kreis hat sie dennoch aufrechterhalten", so Karle. So habe der Kreis verlangt, dass das Land die Personalkosten der Integrationshelfer voll und nicht nur zur Hälfte übernimmt. Das Bundessozialhilferecht regele aber ganz klar, dass dies Sache der Kommunen ist. Insofern sieht Karle in Schartz Äußerungen ein "Ablenkungsmanöver von eigener Verantwortlichkeit". Er zeigt wenig Verständndis für die Klage des Landrats, "dass er nicht ein drittes Mal dieselben Argumente vorgelegt bekommen hat". ax

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