Keine Windkraft in Beuren

BEUREN/KOBLENZ. (ax) Auch in der Berufungsverhandlung blieb die Ortsgemeinde Beuren in ihrem Kampf um Windkraft ohne Erfolg: Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz hat in einer gestern bekannt gegeben Entscheidung (AZ: 8A 10343/06.OVG) die Klage der Hochwaldkommune gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen.

Die Gemeinde hatte die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens gegen den regionalen Raumordungsplan gefordert, was vom Land abgelehnt worden war. Damit bleiben die Bestimmungen des Raumordnungsplanes rechtsgültig, die Beuren als Windkraft-Standort in der Region Trier ausschließen. Mit ihrem Urteil bestätigten die Koblenzer Richter, vor denen die Klage am 5. September mündlich verhandelt worden war, den Spruch des Trierer Verwaltungsgericht vom Januar diesen Jahres. Für die Planungsgemeinschaft Region Trier sei wichtig, "dass verhindert wurde, dass unser Gesamtplan im Bereich Windkraft zu Schaden kommt", begrüßte der leitende Planer Roland Wernig gestern gegenüber dem TV das aktuelle OVG-Urteil. Der Beurener Ortsbürgermeister Manfred Köhl (SPD) wollte am Donnerstag noch keine Stellungnahme abgeben, "da ich die Urteilsbegründung noch nicht kenne". Sollte die Gemeinde keine Beschwerde einlegen, bedeutet der Koblenzer Richterspruch das Ende der mehrere Jahre anhaltenden Bemühungen, dass sich auf Beurener Gebiet sieben Windräder drehen dürfen. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen. Ausführlicher Bericht folgt.

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