Kinder freuen sich: Seilbahn bleibt

Tawern · Viele Kinder in Tawern sind froh: Die Seilbahn auf dem Spielplatz am Rande eines Neubaugebiets bleibt erhalten. Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage gegen das Spielgerät abgewiesen. Der Anwalt der Klägerin kündigt an, in Berufung zu gehen. Das Oberverwaltungsgericht könnte ein Grundsatzurteil fällen.

 Nach dem Urteil freuen sich Eltern und Kinder, dass die Seilbahn auf dem Spielplatz bleibt. Die Kinder können weiterhin auf dem Pendelsitz fast 30 Meter an dem Tragseil hängend entlanggleiten. TV-Archiv-Foto: Friedemann Vetter

Nach dem Urteil freuen sich Eltern und Kinder, dass die Seilbahn auf dem Spielplatz bleibt. Die Kinder können weiterhin auf dem Pendelsitz fast 30 Meter an dem Tragseil hängend entlanggleiten. TV-Archiv-Foto: Friedemann Vetter

Tawern. Die meisten Tawerner jubeln, nur die Klägerin ist enttäuscht. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Anwohnerin gegen eine Seilbahn auf einem Spielplatz in einem Tawerner Wohngebiet abgewiesen. Die Frau wohnt in einem Haus direkt neben dem Spielplatz und behauptet, dass der Lärm von der Rutschseilbahn für Kinder ihr gesundheitlich schade. Deswegen hatte sie gegen die Ortsgemeinde geklagt (der TV berichtete).
Bürger helfen bei Spielplatzbau


Ortsbürgermeister Josef Weirich fällt nach dem Urteil ein Stein vom Herzen. Er fühlt sich und die Politik der Gemeinde bestätigt. "Wir haben den Spielplatz bewusst mitten ins Wohngebiet gebaut, damit er auch genutzt wird", sagt Weirich. Tawern sei eine kinderfreundliche Gemeinde. "Es freut mich, dass man nicht mehr nur von Kinderfreundlichkeit spricht, sondern das auch über Gerichtsurteile verankert", sagt Weirich.
Auch Eltern und Kinder in Tawern sind erleichtert (siehe Extra). Beim Bau des Platzes haben sich viele Bürger beteiligt, und die Kinder haben sich die Geräte - insbesondere die Seilbahn - selbst ausgesucht (der TV berichtete). Ralf Bauschert ist einer der Helfer, die beim Bau des Spielplatzes mitgeholfen haben. Seine siebenjährige Tochter nutzt die Seilbahn nun regelmäßig. "Der Spielplatz muss so bleiben, wie er ist", sagt Bauschert.
"Das ist ein großer Erfolg für die Kinder", sagt auch die Anwältin der Gemeinde, Rita Görtz-Bälder. Die Seilbahn sei das wichtigste Spielgerät auf dem Platz.
Mit dem Urteil hat das Gericht laut Görtz-Bälder eine Grundsatzentscheidung getroffen. Grundsätzlich beruft sich das Gericht auf Paragraf 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der im vergangenen Jahr zugunsten von Kinderlärm geändert worden ist - allerdings sehr allgemein.
Das Verwaltungsgericht wird nun in seinem Urteil konkreter. Nicht nur Lachen, Singen, Weinen, Rufen, Schreien, Kreischen, Laufen, Springen und Tanzen und der damit verbundene Lärm müssten toleriert werden; auch, wenn die Geräuschquelle ein Spielgerät und nicht das spielenden Kind selbst sei, falle dies unter die gesetzlich verankerte Toleranz für Kinderlärm.
Das OVG in Koblenz muss den Sachverhalt wahrscheinlich erneut prüfen, denn Ralf Trilsbach, der Anwalt der Klägerin, kündigt an, in Berufung zu gehen. "Meine Mandantin ist enttäuscht von dem Urteil und wird es nicht hinnehmen", sagt er. Der Anwalt betont, dass es nur um das Gerät gehe, nicht um den Spielplatz oder Kinderlärm. "Die Seilbahn ist kein notwendiges Merkmal eines Spielplatzes", sagt Trilsbach. Geräte seien aus seiner Sicht dem allgemeinen Immissionsschutz unterworfen.
Das Verwaltungsgericht habe den Einzelfall, das heißt die besondere Nähe der Seilbahn zur Wohnung und zum Grundstück seiner Mandantin, nicht berücksichtigt. Das Trierer Verwaltungsgericht geht schon auf mögliche Ausnahmen ein: Die tatsächliche Lärmbelästigung könne nach der neuen Gesetzeslage nur noch eine Rolle spielen, wenn sensible Nutzungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur unmittelbaren Nachbarschaft des Spielplatzes zählten. Wo die Ausnahmen bei der Beurteilung von Kinderlärm liegen, wird im Fall einer Berufung in Koblenz entschieden.Meinung

Das Recht der Kleinen geht vor
Es ist zu begrüßen, dass sich das Verwaltungsgericht konsequent für das Recht der Kinder auf Lärm ausspricht. Denn Kinderlärm gehört zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Und die deutsche Gesellschaft hat in dieser Hinsicht noch einen großen Nachholbedarf - alleine der Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Kinderunfreundlichkeit vieler Arbeitgeber bestätigt diesen Eindruck. Nimmt man aber die Idee einer kinderfreundlichen Gesellschaft ernst, darf nicht zwischen Spielgerät und Kind getrennt werden. In Tawern gilt das besonders, weil sich die Kinder aus dem Ort für die Seilbahn eingesetzt haben. In Bezug auf die Klägerin ist verständlich, dass ein Geräusch nervtötend sein kann. In Tawern geht aber das Recht der Vielen über das Recht des Einzelnen. Auch die Lage des Spielplatzes geht in Ordnung. Denn was bringt ein Spielplatz, wenn er außerhalb liegt? Ein Wohngebiet als Standort ist sinnvoll. Nur dort können Kinder alleine spielen, ohne dass Eltern Angst haben. Schließlich hat hier immer jemand den Spielplatz im Blick. c.kremer@volksfreund.de

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