Kindergarten: Schillingen hat künftig das Sagen

Schillingen · Im Vorfeld der Sanierung des Schillinger Kindergartens, dessen Bauträger künftig nicht mehr die Kirche, sondern die Ortsgemeinde ist, wird Unmut laut. Allerdings nicht wegen der anstehenden Investitionen, sondern wegen des künftigen Mitspracherechtes der Gemeinden Heddert und Lampaden.

 Jakob (links) und Adrian fühlen sich wohl im Schillinger Kindergarten, der in den nächsten Monaten umfangreich saniert werden soll. TV-Foto: Ursula Schmieder

Jakob (links) und Adrian fühlen sich wohl im Schillinger Kindergarten, der in den nächsten Monaten umfangreich saniert werden soll. TV-Foto: Ursula Schmieder

Schillingen. Der Bauträgerwechsel im Kindergarten Schillingen geht nicht ohne Probleme über die Bühne. Die Standortgemeinde ist bereit, die Verantwortung zu übernehmen. Der Ortsgemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung auf Eckdaten des mit dem bisherigen Träger, der Kirche, abzuschließenden Erbbaurechtsvertrages (siehe Extra) geeinigt. An den Kosten werden sich wie bisher auch Heddert und Lampaden beteiligen, deren Kinder dort ebenfalls betreut werden. Allerdings haben die Orte andere Vorstellungen von ihrem künftigen Mitspracherecht, das eine Zweckvereinbarung regeln soll.
Knackpunkt Stimmenverhältnis


Der Hedderter Rat lehnte den vorgelegten Entwurf kürzlich ab, Lampaden vertagte die Entscheidung. Knackpunkt ist laut Hedderts Ortsbürgermeister Josef Wagner, der die Sitzung als Zuhörer verfolgte, das Stimmenverhältnis. Bei Ausgaben ab 1000 Euro hat Schillingen (1219 Bürger) mit 60 Prozent stets die Mehrheit. Die Meinung von Heddert (241 Bürger) wird nur mit zwölf Prozent gewichtet und die von Lampaden (554 Bürger) mit 28 Prozent. Die Anteile orientieren sich an den vorherigen unter kirchlicher Trägerschaft und gelten entsprechend für die Beteiligung an Unterhaltungs- und Investitionskosten. Heddert und Lampaden wollen hingegen, dass die drei Orte einvernehmlich entscheiden.
Ewald Hermesdorf, Ortsbürgermeister von Lampaden, spricht auf Nachfrage von einem Pattverhältnis. Wenn die zwei kleinen Orte zusammen nicht ebenso viel zu sagen hätten wie Schillingen, könnten sie den Ausschusssitzungen auch fernbleiben. Daher befürchtet er, dass letztlich die Kreisverwaltung entscheiden wird.
Im Kindergartenausschuss sollen die drei Bürgermeister plus je ein, für Schillingen ein zweiter, Rat vertreten sein. Bei entsprechender Stimmengewichtung könnten die kleineren Orte mit ihren vier Mitgliedern die drei von Schillingen jedoch überstimmen. Ortsbürgermeister Markus Franzen hält es daher für gerechtfertigt, dass Schillingens Sicht mehr Gewicht eingeräumt werden soll: "Wir tragen ja den Löwenanteil." Andererseits ziele der Ausschuss darauf ab, sich abzustimmen.
Wolfgang Schäfer (SPD) mahnte die "Spielregeln der kommunalen Zusammenarbeit" an. Schillingen gebühre aufgrund seiner Größe und Kostenbeteiligung auch ein entsprechend hohes Mitspracherecht. Sascha Kohlmann (SPD) pflichtete bei: Es könne nicht sein, dass zwei Orten mehr Stimmrecht eingeräumt werde, obwohl sie bei den Kosten geringfügiger in der Pflicht seien. Auf Antrag von Schäfer bekräftigte der Rat einen kürzlich gefassten Beschluss einstimmig. Damit sich die Sanierung des Kindergartens nicht verzögert, hat der Rat beschlossen, den Architekten Hans-Peter Kolz zu beauftragen. Lampaden hatte dem zugestimmt, Heddert war nicht einverstanden. Das Vorhaben ist mit 530 000 Euro kalkuliert. Vorgesehen sind Dach- und Heizungserneuerung, Isolierung von Dach und Außenwänden, Ausbau des Dachgeschosses und Erneuerung einzelner Fenster.
Eine Erweiterung für Einjährige, die ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, ist nicht erforderlich. Bis auf eine größere Küche ist der Kindergarten schon heute fit für die Aufnahme von Kleinkindern.
Die Ortsgemeinde Schillingen übernimmt ab Januar 2012 die bisherige kirchliche Bauträgerschaft des örtlichen Kindergartens. Der dafür mit der Kirche abzuschließende Vertrag sieht eine 50-jährige pachtfreie Laufzeit vor. Sollte das Gebäude nicht als Kindergarten, sondern anders genutzt werden, wird eine in der Höhe noch zu vereinbarende Pacht fällig. Für den Fall, dass die Gemeinde das Gebäude nach Ablauf der Vertragsdauer nicht mehr nutzen möchte, ist eine Ausgleichszahlung für getätigte Investitionen vorgesehen. Außerdem behält sich die Kirche eine Kündigungsmöglichkeit für den Fall baulicher Veränderungen vor, die mit dem Kindergartenbetrieb nichts zu tun haben. Entsprechend möchte Schillingen kündigen können, falls die Kirche verkaufen möchte oder es keinen Kindergarten mehr im Ort geben sollte. urs

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort