Kindesmissbrauch: Warten auf das Urteil

Konz/Trier · Sicherheitsverwahrung, ja oder nein? Nachdem das Landgericht Trier im Frühjahr 2009 einen mittlerweile 68 Jahre alten Mann aus Konz wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt hatte (der TV berichtete), hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Deswegen wurde gestern erneut verhandelt, die Entscheidung aber auf kommende Woche vertagt.


2009 war der Mann zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil es das Gericht als erwiesen ansah, dass er einen damals zwölf Jahre alten Jungen in 20 Fällen missbraucht hatte. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, weil das Gericht seiner Meinung nach nicht ausreichend geprüft habe, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben waren.
Gestern wurde dazu ein psychiatrisches Gutachten präsentiert. Das neue Urteil wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch verkündet. thie

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