Klage abgewiesen

GUSENBURG/GRIMBURG. (will) Die Dienstanweisung von Grimburgs Ortsbürgermeister Franz-Josef Weber, dass die Erzieherinnen des Kindergartens Gusenburg/Grimburg die Busbegleitung der Kinder übernehmen müssen, ist rechtens. Das entschied das Arbeitsgericht Trier in erster Instanz.

Vor dem Arbeitsgericht Trier wurde Ende der vergangenen Woche über die Klage einer Erzieherin des Kindergartens Gusenburg/Grimburg verhandelt. Die Erzieherin hatte Widerspruch gegen die Dienstanweisung von Grimburgs Ortsbürgermeister Franz-Josef Weber eingelegt, nach der das Kindergarten-Personal die Busbegleitung der Kindergartenkinder übernehmen muss. Allerdings ohne Erfolg. "Die Klage einer Erzieherin des Kindergartens Gusenburg/Grimburg ist zurückgewiesen worden", sagt Karl-Heinz Radünzel, Direktor des Trierer Arbeitsgerichts. Allerdings geht Radünzel davon aus, dass die Klägerin Berufung einlegt. "Es haben alle Erzieherinnen des Kindergartens geklagt, dieser Fall wurde lediglich vorgezogen. Deshalb denke ich, dass Berufung eingelegt wird", sagt Radünzel weiter. Davon geht auch Franz-Josef Weber aus. "Ich denke, die Sache geht in die Berufung." In diesem Fall würde der Fall vor dem Landesarbeitsgericht in Koblenz verhandelt werden. Zu der Klage der Erzieherin kam es, weil Franz-Josef Weber, der Ortsbürgermeister von Grimburg und Vorsitzender des Kindergarten-Zweckverbands ist, das Personal des Kindergartens angewiesen hat, die Busbegleitung der Grimburger Kinder zu übernehmen. Das Personal wehrte sich allerdings gegen diese Anweisung. Auch Gusenburgs Ortsbürgermeister Heinz Schuh war nicht mit Webers Handeln einverstanden (derTV berichtete). Zurzeit werden die Grimburger Kinder von einer Ein-Euro-Kraft im Bus begleitet. Fällt diese allerdings - zum Beispiel durch Krankheit - aus, müssen die Erzieherinnen wieder die Busbetreuung übernehmen. Der Diskussion vorausgegangen war der Fall Julian Robert. Im Februar des vergangenen Jahres wurde der Junge im Kindergartenbus vergessen. Der Busfahrer fuhr weiter nach Nonnweiler. Dort musste Julian Robert mehr als eine Stunde lang im abgeschlossenen Bus verbringen. Franz-Josef Weber vertrat damals Julian Roberts Eltern als Rechtsanwalt.

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