Klage gegen Spielplatz in Tawern abgewiesen

Konz · Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Anwohnerin gegen eine Seilbahn auf einem Spielplatz in Tawern abgewiesen. Die Seilbahn darf stehen bleiben.

Das Gericht teilt die Auffassung der Gemeinde, dass die Geräusche, die von Seilbahn ausgehen, zu tolerieren sind.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist 2011 zugunsten von Kinderlärm geändert worden. Auch die Lage des Spielplatzes mitten in einem Wohngebiet spreche nicht für die Auffassung der Klägerin. Die Frau hatte geklagt, weil sie sich durch die Geräuschentwicklung der Seilbahn enorm gestört fühlte (der TV berichtete). Die Klägerin kann nun in Berufung gehen. Sollte die Berufung akzeptiert werden, muss das Oberverwaltungsgericht in Koblenz über den Fall entscheiden (ausführlicher Bericht folgt). cmk

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