Klagen nicht ausgeschlossen

So schiedlich-friedlich die Anhörung der Bürger und Amtsträger zu deren Einwendungen gegen die Planung der Ortsumgehung Könen (B 51 neu) auch verlief: Klagen sind nicht ausgeschlossen - und auch nicht die daraus entstehenden Verzögerungen.

Konz. 130 bis 140 Einwendungen von Kommunen und Bürgern mussten im Kloster Karthaus abgearbeitet werden. Dies geschah so zügig, dass Versammlungsleiter Willi Probstfeld, Regierungsdirektor und Leiter der Anhörungsbehörde, den angesetzten zweiten Verhandlungstag nicht mehr benötigte.Private fürchten die Lärmbelästigung

Angst vor möglichen Lärmbelästigungen kennzeichnete fast ausschließlich die privaten Einwendungen gegen das von den Könener Bürgern seit Jahren ersehnte Straßenbauprojekt.In den mündlichen Vorträgen zu den schriftlichen Einwendungen wurde tiefes Misstrauen gegenüber den Lärm-Berechnungen der Planer offenbar - trotz der Versicherung der Trierer Spitze des Landesbetriebs Mobilität (LBM), alle bisherigen Vorausberechnungen hätten ergeben, dass die tatsächliche Lärmbelästigung wesentlich unter der Prognose lag.Weitere Einwendungen aus dem privaten Bereich betrafen im Wesentlichen die Hergabe von Grundstücken - entweder für den Straßenbau oder als ökologische Ausgleichsfläche. Dabei zeigte der LBM Lösungsmöglichkeiten auf: So können beispielsweise "mit Beschlag belegte" Streuobstwiesen an den LBM verkauft und zurückgepachtet werden - mit dem Erfolg, dass der betroffene Besitzer keinen wirtschaftlichen Schaden erleidet. Problematischer wird es für die Besitzer von Grundstücken, deren Terrains für den direkten Straßenbau benötigt werden.Keine Probleme haben die Straßenplaner mit den betroffenen Kommunen, deren Vertreter sich noch einmal zu ihren schriftlichen Änderungswünschen äußerten, wie beispielsweise Herbert Rausch, Ortsbürgermeister von Wasserliesch, der die Vorstellungen seiner Gemeinde wiederholte: "Wir wünschen einen direkten Zugang zur neuen B 51 in Richtung Tawern und einen besseren Zugang ins Gewerbegebiet." Oder Josef Weirich, Ortsbürgermeister von Tawern, der einen direkten, kreuzungsfreien Anschluss seiner Gemeinde an die B 51 forderte und in Sachen Lärmschutz Bedenken und den Wunsch äußerte, dass der Straßenbaulastträger nach Fertigstellung der B 51 neu seine Lärm-Voraussagen überprüft.Manns präsentiert seine Wunschliste

Bürgermeister Winfried Manns unterstützte beide Ortsbürgermeister und fügte in seiner Wunschliste hinzu: "Lärmschutz für alle Gemeinden, soweit im Ausbau denkbar, kreuzungsfreie Anbindung vor Könen, Erhaltung der Radwegeverbindung Konz-Wasserliesch und Richtung Tawern, Durchgängigkeit des Wanderwegenetzes und Unterstützung des Angelsportvereins Könen beim Lärmschutz an den Angelteichen."