Meinung Vorbildliche Regeln, Ausnahmen benötigt

Meinung · In Sachen Gleichberechtigung ist das, was die Grünen machen, vorbildlich. Sie definieren Gleichberechtigung nicht nur als Ziel, sondern übersetzen dies auch in praktische Regeln. So müssen gemäß Frauenstatut alle Grünen-Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen beziehungsweise Menschen, die sich als Frauen definieren, besetzt sein.

Kommentar zu Frauenstatut der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Foto: TV/Klaus Kimmling

Und nicht nur das. Versammlungsleitungen sind zur Hälfte weiblich zu besetzen. Zudem ist das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit in Versammlungen zu gewährleisten. Dass es nicht einfach wird, diese Ziele überall umzusetzen, liegt auf der Hand. Dass ein Vorstand dann mal unbesetzt bleibt wie nun in der VG Saarburg-Kell, damit war zu rechnen. Genau so sollen vermutlich ja auch die Anstrengungen, Frauen für die Gremien zu finden, forciert werden. Das ergibt Sinn, wenn man es mit der Gleichberechtigung ernst meint. Doch wie ist das, wenn ein Ortsverein ohnehin schon recht klein ist – so wie in Saarburg-Kell – und partout keine Frauen für den Vorstand gefunden werden – und das dauerhaft? Was ist, wenn sich dafür aber Männer in genügender Zahl engagieren wollen? Da sollten sich die Verantwortlichen Gedanken machen, ob sie nach einer gewissen Zeit der Suche nicht doch Ausnahmegenehmigungen zulassen. Denn angesichts einer sinkenden Zahl von Menschen, die sich auf längere Sicht ehrenamtlich engagieren möchten, und angesichts der demografischen Entwicklung werden solche Szenarien vermutlich häufiger vorkommen. Engagementfreudige Männer dann komplett auszubremsen, kann keine Lösung sein. m.maier@volksfreund.de

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