Meinung Im Sumpf der Widersprüche

Zurzeit dürfen sich Menschen aus zwei Haushalten in Restaurants und Kneipen treffen, um dort zu essen oder Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Es gibt Hygienevorschriften, Abstandsregelungen und eine Datenerfassung, die das Nachvollziehen von Infektionsketten ermöglichen soll.

 kremer christian

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Foto: TV/Schramm, Johannes

Die Zahl derjenigen, die sich treffen, spielt dabei laut Verordnung keine Rolle, nur die Adresse. Theoretisch könnten sich legal zwei Siebener-WGs oder Großfamilien mit jeweils vier erwachsenen Kindern treffen, um sich gemeinsam zu betrinken.  Wer allerdings gerade mit einem Treffen in der Selbsthilfegruppe vermeiden will, dass er zum Beispiel beim Alkoholtrinken rückfällig wird, darf oder sollte das in der gewohnten Gruppe  weder unter freiem Himmel noch in geschlossen Räumen tun. Wie bei mehreren anderen Entscheidungen zurzeit lässt sich die Logik nicht nachvollziehen. Denn auch die Mitglieder von Selbsthilfegruppen sind wohl meist in der Lage, eine Maske anzuziehen, Abstand zu halten und sich regelmäßig die Hände zu waschen. Die Anonymität einiger Angebote würde allerdings leiden: Ihre Daten müssten die Teilnehmer vermutlich genauso hinterlassen wie die Restaurantbesucher.
c.kremer@volksfreund.de