Kommunen vor Gericht

Was wiegt mehr: Das Ja der Verbandsgemeinderats-Mehrheit zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Golfpark" oder das Nein der Gemeinderats-Mehrheit in Temmels? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Verwaltungsgericht in Trier am Mittwoch, 1. April.

Temmels/Konz/Trier. (api) Das "Golfpark"-Projekt auf dem Fellericher Plateau beschäftigt erneut das Trierer Verwaltungsgericht. Am Mittwoch, 1. April, 14.30 Uhr steht die mündliche Verhandlung auf der Tagesordnung, die Anfang Februar abgesagt worden ist (der TV berichtete): Die Gemeinde Temmels tritt gegen die Verbandsgemeinde Konz an. Sie wirft ihr vor, dass die im Juni 2008 vom VG-Rat mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossene Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Golfpark" rechtswidrig sei.

Streit vor Gericht geht in die nächste Runde



Die SPD-Mehrheit des Temmelser Gemeinderats hatte sich zuvor mehrheitlich gegen die Fortschreibung ausgesprochen, wurde also durch das anderslautende Votum des VG-Rats überstimmt. Dagegen möchte sich nun die Gemeinde Temmels wehren; in der jüngsten Gemeinderatssitzung hat die SPD-Mehrheit für die Klage gegen die Verbandsgemeinde gestimmt.

Eben jene Sitzung des Konzer Verbandsgemeinderats im Juni 2008 war bereits einmal Thema vor dem Verwaltungsgericht. In einer Verhandlung Anfang Dezember 2008 hatte sich die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat gegen das Prozedere um den Mandatsverzicht der beiden in Sachen Golfpark befangenen Ratsmitglieder Peter Greif (CDU) und Hans Wacht (FDP) wehren wollen. Nur durch deren Austritt und den Eintritt unbefangener Ratsmitglieder war die Zweidrittel-Mehrheit für das Ja zur Teilfortschreibung möglich geworden. Die Sozialdemokraten warfen daraufhin dem Verbansgemeinde-Rat und der VG einen Rechtsmissbrauch des Mandatsverzichts vor.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.

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