Jagd Konflikt um Rotwild: Jäger und Forstämter einigen sich

Saarburg · (red) Junges Rotwild ist im Staatswald im Zuständigkeitsbereich der Forstämter Saarburg und Hochwald laut Rotwild-Hegegemeinschaft Osburg-Saar erst ab dem 1. Mai  zur Jagd freigegeben.

Hintergrund ist ein Schreiben der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt vom 20. März. Darin hatte die obere Jagdbehörde angekündigt, die Schonzeit für das einjährige Rotwild in allen „Eigenjagdbezirken“ von Landesforsten am 15. April statt am 1. Mai zu beenden. So soll verhindert werden, dass durch Wildverbiss der Aufwuchs des von Klimafolgen und Schädlingen geschwächten Waldes gestört wird. Die Regelung im Staatswald habe „massive Proteste“ in der Jägerschaft ausgelöst, erklärt die Hegegemeinschaft. Viele Jäger, die außerhalb des Staatswaldes erst ab dem 1. Mai einjähriges Rotwild jagen dürfen, hätten sich benachteiligt gefühlt, erklärt Jörg Jost, geschäftsführender Vorstand der Hegegemeinschaft. Man habe daher die Leiter der örtlichen Forstämter in Saarburg und Dhronecken schriftlich darum gebeten, diesen Weg nicht mitzugehen. Diese hätten der Bitte „ohne Zögern“ entsprochen, so dass die Schonzeit für das einjährige Rotwild im Hochwald und an der Saar gemeinschaftlich am 1. Mai beendet werde.

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