Kommunalpolitik Bei drei Lampadener Konflikten sind die Richter gefragt

Lampaden · In drei Streitfällen zwischen der Ortsgemeinde Lampaden und ihrer Aufsichtsbehörde müssen demnächst die Gerichte entscheiden. Dabei geht es unter anderem um die umstrittene Reparatur eines Traktors. Die häufigen Rechtsstreitigkeiten haben bereits finanzielle Folgen.

 Schon seit längerer Zeit gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen um Angelegenheiten der Ortsgemeinde Lampaden. Auch aktuell muss die Justiz klären, wer recht hat.

Schon seit längerer Zeit gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen um Angelegenheiten der Ortsgemeinde Lampaden. Auch aktuell muss die Justiz klären, wer recht hat.

Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

Die Ortsgemeinde Lampaden hat Mitte März eine Niederlage vor dem Trierer Verwaltungsgericht einstecken müssen. Dabei ging es um einen Dauerstreit zwischen ihr und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg über die Lampadener Haushaltsabschlüsse von 2011 und 2012. Das Gericht gab der Kreisverwaltung recht (TV vom 17. März). Inzwischen steht fest, dass die Gemeinde diesen Rechtsstreit fortführen und in zwei weiteren Angelegenheiten vor Gericht ziehen will.

Der Fall Traktor Der Lampadener Gemeinderat hat am 15. März in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, in einem Konflikt um den Gemeindetraktor Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Im Kern geht es um den Entschluss des Ortsbürgermeisters Martin Marx vom 2. April 2017, den defekten Traktor reparieren zu lassen. Er entschied dies ohne Ratsbeschluss im Rahmen einer Eilentscheidung. Die Verwaltung in Kell lehnte es ab, die Reparatur zu beauftragen – aus Kostengründen. Laut Verbandsgemeinde (VG) kostete der 2015 gekaufte Traktor etwa 9300 Euro. Die Reparatur sei mit rund 11 000 Euro veranschlagt worden. Insgesamt seien inzwischen fast 22 000 Euro für Wartungen und Reparaturen angefallen.Die Kommunalaufsicht beim Kreis wies Marx darauf hin, dass die Voraussetzungen für eine Eil­entscheidung nicht vorliegen. Einen Widerspruch der Gemeinde hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier inzwischen zurückgewiesen.

Der Widerspruch sei „unbegründet“, teilt eine ADD-Sprecherin auf Anfrage mit. Für eine rechtmäßige Eilentscheidung und damit einen „rechtmäßigen Übergriff in die Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats“ sei es unabdingbar, dass ohne die Entscheidung „ein schwerer und praktisch nicht wiedergutzumachender Schaden für die Gemeinde“ entstanden wäre. Ein Nachteil „solchen Ausmaßes“ sei durch den Ausfall des Traktors nicht zu erwarten gewesen. Auch habe die Möglichkeit bestanden, den Rat einzuberufen und entscheiden zu lassen.

Den Reparaturauftrag habe Marx am 10. April 2017 erteilt, acht Tage nach der Eilentscheidung. Zwischenzeitlich hatten Ratsmitglieder vergeblich eine Sitzung gefordert. Im August 2017 legten die vier CDU-Räte ebenso wie die drei Mitglieder der GfL (Gemeinsam für Lampaden) ihre Mandate nieder und begründeten dies unter anderem mit Marx’ Vorgehen im Fall Traktor. Andreas Herbster und Björn Schwarz rückten in den Rat nach, der seitdem sieben statt zwölf Mitglieder hat.

Der jetzige Rat stehe hinter der Eil­entscheidung des Ortschefs, sagt der zweite Beigeordnete Herbster. Er sehe das Thema Traktor als „Politikum“, es gebe „relevantere Themen“ anzupacken. Laut Kreisverwaltung weist die ADD in ihrem Bescheid auf mögliche „dienst- und haftungsrechliche“ Konsequenzen für den Ortschef hin (siehe Info). Die Behörde werde dies prüfen.

Der Fall Kreisstraße Die Gemeinde Lampaden will sich vor Gericht gegen die Abstufung der Kreisstraße wehren, die in ihren Ortsteil Geisemerich führt. Laut Kreisverwaltung erfüllt diese Strecke nicht die Kriterien für eine Kreisstraße, weil sie in einer Sackgasse ende und keine „überörtliche Funktion“ habe. So sehe es auch die Verkehrsbehörde in Koblenz. 2016 ließ der Kreis die Straße sanieren und verfügte, dass sie zur Gemeindestraße wird, für deren Unterhaltung künftig die Gemeinde zuständig sei. Diese widersprach, scheiterte damit und reichte Klage ein. Laut Ortsbürgermeister Marx sind die Kriterien für Abstufungen „nicht klar“. Zudem stehe eine Änderung des Landesstraßengesetzes bevor. Die Kriterien würden geprüft, mit dem Ziel, die Gemeinden finanziell zu entlasten. Die Unterhaltung der K55/44 würde jährlich geschätzt 7800 Euro kosten.

Der Fall Jahresabschlüsse Nach dem Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts im Streit um die Haushaltsabschlüsse hat der Lampadener Rat am 28. März in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu beantragen. „Wir haben uns die Urteilsbegründung mit unseren Beratern genau angeschaut“, sagt Herbster. Dies sei die Grundlage für die Entscheidung gewesen. Näher wolle man sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.

Die Kostenfrage Ein Rechtsstreit birgt finanzielle Risiken. Anwälte sind zu bezahlen, Kosten für Widersprüche und bei Niederlagen vor Gericht Prozesskosten. Im Rechtsstreit Haushaltsabschlüsse sind laut Norbert Willems, Büroleiter der VG Kell, bislang Rechnungen in Höhe von 4400 Euro eingegangen. Diese Kosten müsse die Gemeinde über ihren Haushalt begleichen. Das Widerspruchsverfahren im Fall Traktor kostet die Gemeinde Lampaden laut ADD etwa 500 Euro. Auf die Kosten angesprochen sagt der Beigeordnete Herbster: „Wir entscheiden nicht leichtfertig. Es gibt immer ein intensives Prüfen und Abwägen der Chancen und Risiken.“ Im Fall Kreisstraße lohne sich die Klage allein schon angesichts der Unterhaltungskosten, die die Gemeinde sparen könne.

Fazit der Konfliktparteien In drei Streitfällen zwischen Lampaden und dem Landkreis sind nun die Gerichte gefragt. Warum kam es so weit? Dazu sagt Herbster: „Wir prüfen die Dinge. Wenn Diskrepanzen auftauchen, und man gemeinsam keine Lösung findet – dann bleibt uns ja nur, die Dinge von höherer Stelle klären zu lassen.“ Er und Marx betonen die gute Zusammenarbeit im Ortsgremium, in das „Ruhe eingekehrt“ sei. Der Rat suche den Dialog zu Verwaltung und Behörden, fühle sich aber in allen aktuellen Konflikten im Recht, sagt Herbster: „Jetzt muss man das Ergebnis einfach abwarten.“

Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, stellt fest: „Wir sind immer bestrebt, Konflikte im Einvernehmen zu lösen, bevor wir Rechtsmittel nutzen.“ Die Kommunalaufsicht könne aber „in Lampaden keinen rechtsfreien Raum entstehen lassen“.

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