Justiz Mann aus Konz schildert in Chat Missbrauch seiner Nichte und steht jetzt vor Gericht

Konz/Trier · Das Schöffengericht am Amtsgericht in Trier verhandelt am Montag zwei Fälle, in denen es um den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos geht. In einem Fall hat ein Mann einen angeblich sicheren Messenger genutzt.

 Die Strafen für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials sind seit dem 1. Juli 2021 verschärft worden. Paragraf 184b im Strafgesetzbuch sieht seitdem mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe vor. (Symbolbild)

Die Strafen für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials sind seit dem 1. Juli 2021 verschärft worden. Paragraf 184b im Strafgesetzbuch sieht seitdem mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe vor. (Symbolbild)

Foto: dpa/Stefan Puchner

Der Instant Messenger Threema wirbt damit, dass er besonders sicher sei. „Auf Wunsch lässt sich Threema völlig anonym, ohne Preisgabe der eigenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nutzen. Weiter ist Threema von vornherein auf Datenvermeidung ausgelegt, weshalb nur so wenige Metadaten wie zwingend nötig anfallen“, heißt es auf der Internetseite des Schweizer Unternehmens. Einem Mann aus Konz hat das Nutzen des Nachrichtendienstes jedoch nicht geholfen. Eine US-Organisation meldete dessen illegale Inhalte in dem sicheren Nachrichtendienst an die deutschen Behörden weiter. Deshalb muss sich der Mann am Montag, 16. Januar, vor dem Schöffengericht in Trier verantworten.