Nach zwei Attacken Konz und Saarburg diskutieren über Gefahr durch Hunde

Konz/Saarburg · Bissige Vierbeiner beschäftigen Justiz und Ordnungsbehörden. Zwei Angriffe werden zum Thema einer Diskussion. Der TV hat nachgefragt, warum Vorsicht geboten ist.

Konz und Saarburg diskutieren über Gefahr durch Hunde
Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt in zwei Fällen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen Hundehalter. Einer hat sich in einem Dorf in der Verbandsgemeinde Saarburg ereignet. Dort soll die Halterin eines Huskys ihren Hund einem sechsjährigen Kind für einen Spaziergang überlassen haben. Als das Kind mit dem Hund einem anderen Spaziergänger mit Hund begegnete, hat sich der Husky laut den Ermittlern losgerissen und das andere Tier angegriffen.

Als dessen Halter helfen wollte, habe der Husky dem Mann in den Oberschenkel und in die Hand gebissen und ihn dabei besonders an der Hand erheblich verletzt, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen. Der Husky habe zudem einen weiteren Passanten, der dem angegriffenen Mann zur Hilfe kommen wollte, in die Hand gebissen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Halterin des Huskys beim Amtsgericht Saarburg einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung  beantragt. Sie habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, als sie den Hund dem Kind überlassen habe, sagt Fritzen.

Eine Woche nach diesem Vorfall hat in Konz-Könen ein Labradormischling, der sich von der Leine losgerissen hat, einen anderen Hund so schwer verletzt, dass er an seinen Verletzungen gestorben ist. Die Halterin des getöteten Tiers soll ihren Hund zum Schutz hochgehoben haben. Daraufhin sei der Labradormischling an ihr hochgesprungen. Dabei hat er laut Staatsanwaltschaft so zugebissen, dass das kleinere Tier später an seinen Verletzungen starb. Die Halterin selbst wurde durch einen Biss an der Hand verletzt.

Obwohl sich die Fälle vor zwei Monaten ereignet haben, sind sie gerade topaktuell. Denn sowohl der Haupt- und Finanzausschuss der VG Konz als auch der VG-Rat haben sich mit einer neuen Gefahrenabwehrverordnung beschäftigt. Laut der neuen Verordnung sind zum Beispiel Hunde auf Kinderspielplätzen verboten. Zudem besteht laut dem Regelwerk  ein Anleingebot, wenn sich andere Menschen dem Hundehalter nähern. Diese beiden Vorgaben sind strikter als vorher.

Bei der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss der VG über das Thema wies Helmut Ayl (SPD) auf die Gefahren durch bissige Hunde  und die beiden Beißvorfälle hin. „Die normalen Bürger werden eher durch Hunde gefährdet“, folgert er. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, der ebenfalls durch die neue Verordnung eingedämmt werden soll, sei weniger gefährlich.

Der TV hat die Hintergründe recherchiert und nachgefragt, wie viele Vorfälle mit Hundebissen die Verwaltungen in Konz und Saarburg registriert haben. Und tatsächlich ist die Tendenz in beiden Verbandsgemeinden steigend. So wurden in Konz dieses Jahr schon fünf Vorfälle registriert (2017: einer, 2016: drei, 2015: zwei). In Saarburg sind es  2018 ebenfalls fünf  (2017: einer, 2016: vier, 2015: drei).

Der Könener Ortsvorsteher Detlef Müller-Greis (FWG) fragt sich in diesem Zusammenhang besonders, wer zum Beispiel die Anleinpflicht kontrolliere: „Verordnungen bringen nur etwas, wenn man sie kontrolliert“, argumentiert er. Damit spricht er ein Problem an.

Die beiden Behörden lassen zumindest die konkrete TV-Anfrage, inwiefern sie die Anleinpflicht kontrollieren, unbeantwortet. Sie verweisen lediglich auf die rechtlichen Vorgaben.

Der Konzer Verwaltungssprecher Michael Naunheim erklärt: „Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt in der Regel ein Leinen- und Maulkorbzwang.“ Ein Verstoß gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht bei Hunden gelte als Ordnungswidrigkeit. „Hierbei werden Bußgelder verordnet.“

Sowohl in Konz als auch Saarburg kostet ein Verstoß gegen die Vorgaben bis zu 5000 Euro.

„Wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden, kann in letzter Konsequenz eine Sicherstellung des Hundes durch die Behörden erfolgen“, sagt Naunheim. „Eine Überwachung und Kontrolle nehmen die Ordnungsämter und Veterinärämter vor.“

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