Konzer besteuern Rotlicht-Gewerbe

Konz · Die Prostituierten, die die Steuer zahlen sollen, werden noch gesucht, aber das Rotlicht-Gewerbe wird erstmals in der Verbandsgemeinde Konz besteuert. Auch die Abgaben auf Spielautomaten und bei kommerziellen Tanzveranstaltungen werden ab Januar erhöht.

Konz. Mit fünf Euro pro Arbeitstag werden Prostituierte ab Januar 2013 auch in der Verbandsgemeinde (VG) Konz besteuert. Bordellbetreiber zahlen täglich 1,50 Euro für zehn Quadratmeter Betriebsfläche. Mit diesen Steuersätzen folgt die VG dem Vorbild der Stadt Trier (siehe Extra). Einen entsprechenden Beschluss zu einer neuen Satzung für die Vergnügungssteuer hat der VG-Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet.
Auch für Striptease, Peepshows oder Sex- und Erotikmessen sind demnach Abgaben fällig. Im Gegensatz zu der erhöhten Steuer für Spielautomaten bringt das der Verbandgemeinde (VG) aber voraussichtlich nur wenig ein: Bisher sind keine Bordelle bei der Verwaltung in Konz registriert. Allerdings erklärt Joachim Weber, erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Konz, auf TV-Anfrage, dass es Rotlicht-Gewerbe in der VG gebe. Noch sei das nicht angemeldet. "Erst durch die neue Satzung bekommen wir die Möglichkeit, da mal nachzuhören", sagt Weber.
Als ein Etablissement, das für die neue Steuer infrage kommt, gilt zum Beispiel ein Haus in Oberbillig. Im Internet und Kleinanzeigen finden sich zahlreiche Hinweise darauf, dass dort mehrere Prostituierte tätig sind.
Im Gegensatz zum kaum vorhandenen Rotlicht-Gewerbe in der VG Konz könnte die Erhöhung der Steuer auf Geldspielautomaten der VG direkt etwas einbringen. Denn etliche Spielautomaten-Besitzer haben ihre Geräte schon jetzt bei der Verwaltung registriert. Zurzeit sind in der VG 66 Geldspielgeräte angemeldet - eine Hälfte davon in Spielhallen, die andere in Gaststätten.
Die Besitzer müssen ab Januar zwölf Prozent der Einspielergebnisse an die VG abführen. Hinzu kommen monatliche Mindeststeuersätze je Geldspielautomaten: 122 Euro in Spielhallen und 31 Euro in Kneipen und Bars. Ein besonderes Augenmerk liegt auf gewaltverherrlichenden Videospielen in Spielhallen, bei denen der Mindeststeuersatz bei 200 Euro im Monat liegt.
Neben den Einnahmen hofft die Verwaltung darauf, dass wegen der höheren Steuer weniger Spielautomaten angeschafft werden. So könne sie einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten. Neben den Geldspielautomaten sind auch 34 Unterhaltungsgeräte ohne Gewinn - zum Beispiel Billard- oder Kickertische - registriert. Diese kosten in Spielhallen 40 Euro im Monat, in Kneipen zwölf Euro.
Auch bei kommerziellen Veranstaltungen, für die ein Eintrittspreis erhoben wird - vom Kino bis zur Tanzveranstaltung - verlangt die VG ab Januar zwölf Prozent Steuern auf die Einspielergebnisse. Veranstaltungen von Parteien, Religionsgemeinschaften, Vereinen, Gewerkschaften oder ähnlichen Vereinigungen werden nicht besteuert.
Hat die VG 2011 noch rund 62 300 Euro an Vergnügungssteuern eingenommen, verspricht sie sich von der neuen Satzung etwa 40 000 Euro mehr. Die erwarteten Gesamteinnahmen liegen bei rund 100 000 Euro.Extra

Der Trierer Stadtrat hat Ende Juni für die sogenannte Sexsteuer gestimmt. Die Trierer Verwaltung rechnet laut dem Doppelhaushalt 2013/14 mit 60 000 Euro Einnahmen aus der Steuer. Insgesamt rechnet die Stadt mit 13 bordellartigen Betrieben und bis zu 150 Prostituierten, die in der Stadt Trier besteuert werden könnten. cmk

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