Konzer Mord: Es bleibt bei lebenslänglich

Trier/Konz · Trier/Konz (mai) Das Urteil im Konzer Mordprozess vom Juli des vergangenen Jahres gegen den Hauptangeklagten ist rechtskräftig. Das Landgericht hat laut Pressemitteilung des Trierer Amtsgerichts die Revision des Verurteilten verworfen.

Der Mann war 2016 wegen Mordes in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden (TV vom 7. Juli 2016). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 40-Jährige im August 2015 die Ex-Schwiegermutter seiner Ehefrau getötet hatte, als er in deren Haus im Konzer Wohngebiet Roscheid eingestiegen war. Er habe den Einbruch vertuschen wollen. Deshalb habe er die Frau erwürgt, nachdem diese ihn auf frischer Tat ertappt habe. Die Schwurgerichtskammer wertete diese Verdeckungsabsicht als ein Mordmerkmal. Das Gericht sah das Vorgehen des Täters zudem als Beleg für planvolles Vorgehen an: Er hatte die Leiche der 63-jährigen Rentnerin mit Fettlöser eingesprüht, um Spuren zu vernichten, und einen Rucksack mit Beweisen in die Mosel geworfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort