Konzer Mordprozess: Gutachterin hält Angeklagten für schuldfähig

Trier/Konz · Die Beweisaufnahme im Prozess um einen mutmaßlichen Mord bei einem Einbruch in Konz ist abgeschlossen. Am Mittwoch ging es am Landgericht Trier in erster Linie um das Seelenleben des Angeklagten.


Hauptakteurin am zehnten Verhandlungstag im Konzer Mordprozess ist Sylvia Leupold. Die psychiatrische Gutachterin durchleuchtet im Landgericht Trier mögliche Erkrankungen und Motive des mutmaßlichen Mörders. Der 41-Jährige hatte schon zuvor gestanden, dass er die Ex-Schwiegermutter seiner Ehefrau bei einem Einbruch erwürgt hat ("Geständnis im Mordprozess", TV vom 7. April).

Schuldfähigkeit: Laut Leupold trinkt der Mann aus Konz, zudem nimmt er regelmäßig Drogen. Trotz seines Alkohol-, Amphetamin- und Cannabiskonsums sei er am Tattag aber schuldfähig gewesen, sagt Leupold. Eine vorherige Aussage des Konzers, dass er vor der Tat eine Kiste Bier getrunken, gekifft und Amphetamine zu sich genommen habe, hält die Gutachterin für unglaubwürdig. Der Angeklagte hätte dann laut Leupold am Tatort etwa vier Promille Alkohol im Blut haben müssen. Das ist aus ihrer Sicht unwahrscheinlich, weil er zu geplant vorgegangen sei - zum Beispiel beim Einsteigen in den Keller. Alleine für den Ausbau des Schlosses habe der Mann zu großes handwerkliches Geschick gebraucht, als dass er so viel hätte trinken können, sagt die Expertin. Auch die bei dem Angeklagten festgestellten depressiven Symptome reichen laut Gutachten nicht aus, ihn als schuldunfähig einzuordnen.

Affekt oder Absicht? "Eine direkte konflikthafte Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer gibt es nicht", sagt Leupold vor Gericht. Der Angeklagte habe die Ex-Schwiegermutter seiner Ehefrau gekannt, aber es habe keinen direkten Streit zwischen ihm und seinem Opfer gegeben. Frühere Aussagen des 41-Jährigen, dass seine Ehefrau ihn zweimal vor der Tat darauf angesprochen habe, dass er die Rentnerin töten solle, sprechen laut der Gutachterin ebenfalls dagegen, dass er die Frau im Affekt umgebracht hat. Aus Leupolds Sicht gibt es auch keine Hinweise auf eine überstürzte Tat: Es habe keine Wiederbelebungsversuche gegeben, es sei kein Krankenwagen gerufen worden, die Erinnerung des Angeklagten sei auch nicht gestört. Außerdem habe er versucht, Spuren mit Fettlöser zu beseitigen. Leupolds Fazit: "Ich sehe keine Kriterien für eine Affekttat."

Beziehung zur Ehefrau: Nachdem der 41-Jährige am vorherigen Verhandlungstag seine mitangeklagte Ehefrau bezichtigt hatte, ihn zu der Tat angestiftet zu haben, geht es auf Nachfrage der Verteidiger auch um die Beziehung der beiden. "Er hat keinen Grund mehr, sie zu schützen, weil er weiß, dass er sie nicht wieder bekommt", sagt die Gutachterin vor Gericht. Nach ihrer Einschätzung sei der Angeklagte enttäuscht, habe aber keine "Vernichtungsfantasien" für seine Noch-Ehefrau, sagt Leupold. An dieser Stelle ergreift die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz das Wort: "Man kann aus Rache die Wahrheit sagen oder aus Rache lügen", beschreibt sie mögliche Motive für die Aussagen des Angeklagten.

So geht es weiter: Die Plädoyers und das Urteil stehen noch aus. Das Gericht hat deshalb zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt: Montag, 4. Juli, 13 Uhr, und Mittwoch, 6. Juli, 14 Uhr.

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