Konzer Mordprozess: Staatsanwalt fordert lebenslänglich für Angeklagten

Konz · Lebenslänglich für Mord, oder doch Totschlag? Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben unterschiedliche Auffassungen von der Schuld des Hauptangeklagten im Konzer Mordprozess. Der Anwalt der mitangeklagten Ehefrau fordert für seine Mandantin sogar einen Freispruch.

Der 31. Juli 2015 ist ein Schicksalstag: Eigentlich will der 41-jährige Hauptangeklagte seine Geldprobleme lösen, indem er im Haus der wohlhabenden Ex-Schwiegermutter seiner Frau einbricht und Bargeld erbeutet. Seine Frau soll ihm den Tipp gegeben haben, doch er findet nichts von Wert und wird von der Hausbesitzerin auf frischer Tat ertappt. Er erwürgt sie. Das alles hat der Mann gestanden. Doch handelt es sich um einen Mord? Oder ist es Totschlag? Und: Inwieweit ist die mitangeklagte Ehefrau beteiligt? Am Montag, dem elften Verhandlungstag in dem Mordprozess am Landgericht Trier, zeigen die Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklägern und Verteidigern, wie unterschiedlich die Ansichten sind.

Anklage: Für Staatsanwalt Wolfgang Barrot ist die Sache klar: Der Einbruch bei der 63-jährigen Ex-Schwiegermutter der Mitangeklagten habe das Pärchen aus Konz "professionell und von langer Hand geplant". "Ihm war klar, dass er nicht mehr unerkannt entkommen konnte", sagt Barrot. Der Mann habe realisiert, dass sein Leben zerstört worden wäre, wenn er sich für den Einbruch hätte verantworten müssen. Deswegen habe er sein Opfer erwürgt. Mit Habgier und Vertuschung einer anderen Straftat seien gleich zwei Mordmerkmale erfüllt, sagt Barrot. Deshalb fordert er eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten. "Die Staatsanwaltschaft ist nicht überzeugt, dass sie an dem Mord beteiligt war", sagt Barrot über die Mitangeklagte. Allerdings habe die 37-Jährige das Wissen über den Tatort und das Opfer beigesteuert. Erschwerend komme hinzu: "Man hat für den Einbruch bewusst eine Zeit gewählt, zu der die Frau zu Hause war. Deshalb ist sie jetzt tot." Barrot fordert vier Jahre Haft für die Mitangeklagte.

Verteidiger: Andreas Ammer, der Verteidiger 41-jährigen Konzers plädiert auf Totschlag. Dafür droht laut Paragraf 212 des Strafgesetzbuchs nur in besonders schweren Fällen eine lebenslange Haftstrafe. Doch solch ein Fall liegt laut Ammers Argumentation nicht vor. "Wir kommen nicht am Affekt vorbei", sagt er. Zudem habe die Staatsanwaltschaft nicht berücksichtigt, dass sein Mandant vor der Tat große Mengen Alkohol, Haschisch und Pep konsumiert habe. "Er ist nicht der Gewalttätige, er ist der Einbrecher", sagt Ammer. Mit seinem schriftlichen Geständnis habe er nicht seine Frau belasten, sondern Verantwortung übernehmen wollen, sagt der Verteidiger weiter. Die Version der Staatsanwaltschaft, dass es sich um einen geplanten Mord handele, sei zwar plausibel, aber zu nicht beweisen.
Der Verteidiger der Mitangeklagten, Otmar Schaffarczyk will für seine Mandantin einen Freispruch erreichen. Ihr sei nicht nachzuweisen, dass sie den Einbruch mitgeplant habe. "Sie wusste nach der Tat, wie es abgelaufen ist", sagt der Anwalt. Dass sie dem Opfer irgendwann vielleicht einmal den Tod gewünscht habe, sei moralisch verwerflich, aber nicht strafbar. "Es ergeht kein Urteil im Namen der Moral, sondern des Volkes auf Grundlage des Rechts", sagt Schaffarczyk.

Nebenklage: Wie eng die Beziehungen zwischen den mutmaßlichen Tätern und Opfer sind, zeigt sich am Montag vor allem, als sich der Sohn der Getöteten direkt an seine Ex-Frau, die Mitangeklagte, richtet: "Ich kann verstehen, dass du mich und meine Mutter hasst, aber so etwas zu tun? Da musst du doch an deine Kinder denken!" Stephan Oberbillig, Anwalt der Schwester des Opfers, und Miriam Polat, die Anwältin der Tochter des Opfers machen vor Gericht klar, dass die Tat eine "Riesenlücke im Leben" der Familie hinterlasse. Denn die Getötete habe die Familie immer unterstützt. Polat: "Meine Mandantin kann es nicht fassen, dass eine ehemalige Verwandte die Tat initiiert hat.

Das Urteil wird am Mittwoch, 6. Juli, 14 Uhr, verkündet.

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