Corona-Pandemie Konzer öffentliche Sportanlagen im Freien ab 25. Mai wieder offen

Konz · Doch es müssen strenge Abstands- und Hygienevorgaben eingehalten werden. Das Training darf nur kontaktfrei und unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

Konzer öffentliche Sportanlagen im Freien ab 25. Mai wieder offen
Foto: Holger Teusch

Die Sportstätten im Freien in der Stadt Konz und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Konz können wieder ab Montag, 25. Mai, für den kontaktlosen Sport genutzt werden. Dem zugrunde liegen die geplanten Lockerungen seitens der Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Empfehlung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Die Benutzung von öffentlichen Sportanlagen im Freien ist ausgehend davon wieder zulässig, dass die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt und strenge Abstands- und Hygieneauflagen eingehalten werden.

Bei der Durchführung der zulässigen Trainingseinheiten in den Sportanlagen ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus (Sars-CoV-2-Erreger) zwingend zu beachten, dass

1.       Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;

2.       während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Sportlern sowie Betreuern, zu gewährleisten ist. Training, bei dem ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;

3. die Benutzung der Nasszellen und Umkleidekabinen untersagt ist.

4. besonders strenge Hygieneanforderungen  beachtet und eingehalten werden müssen, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von benutzten Sport- und Trainingsgeräten;

5. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum zu beschränken sind. Dabei ist ebenfalls die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten. Falls Räumlichkeiten (etwa Materialräume) die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Schilder mit allgemein gültigen Verhaltens- und Abstandsregeln werden auf den Anlagen angebracht. Voraussetzung für die Nutzung durch die Vereine ist die Vorlage eines Hygieneschutzkonzeptes, welches jeder Verein/jede Gruppierung vor der erstmaligen Nutzung dem Träger der Einrichtung – Ortsgemeinde oder Verwaltung – vorlegen muss. Die jeweiligen Sport-Dachverbände bieten für eine Erstellung solcher Konzepte häufig Vorlagen an.

Die Turnhallen werden voraussichtlich ab dem 2. Juni wieder geöffnet. Mögliche Fragen zur Benutzung der öffentlichen Sportanlagen beantwortet die zuständige Fachabteilung „Schulen und Sport“ unter der Rufnummer 06501/- 83-192.

Bürgerhäuser und sonstige öffentliche Einrichtungen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Deren Öffnung wird bekanntgeben, sobald die Rahmenbedingungen durch das Land (inklusive Details zu den Abstands- und Hygieneauflagen) bekannt sind.

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