Kreis darf nicht kürzen

Der Kreis darf dem Kindergarten-Zweckverband Gusenburg/Grimburg nicht seinen Personalkostenzuschuss kürzen, weil Erzieherinnen 2004/05 zur Busbegleitung von Kindern eingesetzt wurden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier (Az.: 6 K 542/07.TR) jetzt entschieden.

Gusenburg/Trier. (ax) Es war ein Streit, der seinerzeit hohe Wellen schlug: Im Herbst 2004 hatte Franz-Josef Weber, der Vorsitzende des Kindergarten-Zweckverbands Gusenburg/Grimburg, veranlasst, dass die Erzieherinnen während der regulären Arbeitszeit zur nachmittäglichen Busbegleitung der Kinder eingesetzt werden (der TV berichtete mehrfach). Der Kreis kürzte daraufhin für das Haushaltsjahr 2005 seinen Personalkostenzuschuss an den Kindergarten. Der Einsatz von Erziehungspersonal außerhalb des unmittelbaren Aufgabenbereiches des Kindergartens könne nicht finanziell gefördert werden, so die Begründung des Kreises. Gegen diesen Abzug des Personalkostenzuschusses hatte der Zweckverband als Träger des Kindergartens Gusenburg/Grimburg geklagt. Zu Recht, wie die Richter des Verwaltungsgerichts Trier jetzt befanden. "Bei der Geltendmachung von Personalkosten für Erziehungskräfte, die dem in der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes geregelten Personalschlüssel entsprechen, handelt es sich grundsätzlich um angemessene Aufwendungen, die anzuerkennen sind. Hinsichtlich dieser geltend gemachten Kosten besteht seitens des Kindergartenträgers auch ein strikter Rechtsanspruch auf Förderung", begründeten die Trierer Richter ihr Urteil, das für den Kreis eine juristische Niederlage bedeutet. "Eine Reduzierung dieser Kosten ist daher nicht möglich", heißt es im Spruch der sechsten Kammer weiter. Es ließ allerdings die Möglichkeit der Berufung am Oberverwaltungsgericht zu.