Katastrophenschutz im Kreis Trier-Saarburg Warum zwei Ex-Feuerwehrchefs die Kosten für ein gerichtliches Verfahren tragen müssen
Trier · Der ehemalige Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises Trier-Saarburg hat die Klage gegen seine Entpflichtung zurückgezogen. Die angefallenen Verfahrenskosten muss er jedoch zahlen. Worin das Gericht ihm trotzdem recht gibt.
28.04.2023
, 12:35 Uhr
Die Trier-Saarburger Kreisverwaltung hat im Mai 2022 den ehemaligen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Christoph Winckler sowie dessen Stellvertreter Christian Neuschwander entpflichtet. Dagegen sind die beiden juristisch vorgegangen. Kurz vor der mündlichen Verhandlung, die für den 26. April angesetzt war, haben die beiden aber ihren Rücktritt erklärt. Das Klageverfahren haben sie damit beendet. Eine mündliche Verhandlung gab es nicht.