Kreis Trier-Saarburg registriert 13 743 legale Waffen

Konz/Trier · Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat insgesamt 13 743 Waffen registriert und die Daten der Besitzer an eine zentrale nationale Datenbank übertragen. Bei Kontrollen wurden im vergangenen Jahr 117 Feuerwaffen einkassiert.

Konz/Trier. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat alle Waffenbesitzer im Kreis in das nationale Waffenregister übertragen. Fast auf jeden Zehnten der 146 000 Einwohner des Kreises kommt eine Schusswaffe (siehe Tabelle). Insgesamt hat die Waffen- und Jagdbehörde 3321 Menschen registriert, denen 13 743 Schusswaffen gehören.
Die meisten von ihnen sind laut Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Jäger oder Sportschützen. Im Schnitt besitze jeder Einzelne von ihnen vier Waffen. Sie alle müssen sie in Sicherheitsschränken aufbewahren.
Extrafächer für Munition


Im Schrank von Jäger Claus Piedmont aus Konz Filzen stehen ebenfalls mehrere Jagdgewehre. In einem Extrafach ist die Munition verstaut. Nur er hat einen Schlüssel für den Schrank und das Extrafach. Das entspricht den Vorschriften (siehe Extra). "Mit der neuen Datenbank ändert sich überhaupt nichts für mich", sagt er. Für die Verwaltung sei das aber ein großer Aufwand.
Müller bestätigt, dass die Mitarbeiter der Waffen- und Jagdbehörde viel zu tun hatten. Anfang Dezember seien aber alle Daten übertragen gewesen. Damit liegt die Behörde im Zeitplan. Schließlich kann die Polizei in Deutschland ab Januar 2013 auf die zentrale Datenbank zugreifen, um die Besitzer von Waffen schneller als zuvor zu überprüfen. Statt bei 551 einzelnen Behörden werden die Daten nun zentral verwaltet und ständig aktualisiert.
"Zum Teil gibt es noch Nachbearbeitungsbedarf", sagt Müller. Das liege unter anderem daran, dass die Waffenbezeichnungen geändert worden seien. Viele Datensätze müssten manuell ergänzt werden. Die Kreisverwaltung trägt nicht nur die Verantwortung für die Aktualisierung der Datenbank, sondern auch für Kontrollen bei den Besitzern.
Im März 2012 sei eine Mitarbeiterstelle für solche Kontrollen eingerichtet worden. Seitdem wurden bei 105 Kontrollen 117 Waffen eingezogen. Die hohe Quote erklärt Müller damit, dass die Verwaltung vor allem Hinweisen von Polizei und Ordnungsämtern oder von aufmerksamen Bürgern nachgehe.
Dabei handele sich um Hinweise auf nicht sachgerechte Lagerung. Manchmal würden auch Waffen von psychisch labilen Menschen einkassiert, die vorher auffällig geworden sind. Das sei aber ein seltener und komplizierter Vorgang.
Zu den eingezogenen Waffen kommen 121 Pistolen und Gewehre hinzu, die die Besitzer freiwillig bei der Waffenbehörde abgegeben haben. Oft handele es sich um Erben, die nichts mehr mit den Waffen ihrer Vorfahren anfangen könnten, sagt Müller.
Der Pressesprecher betont: "Wir verkaufen keine Waffen." Im Gegensatz zur Stadt Trier, die eingezogene Waffen zum Teil an Sportschützen oder Jäger weiterverkauft (der TV berichtete), vernichte der Kreis alle einkassierten Gewehre und Pistolen, versichert er. Manche Flinte werde unbrauchbar gemacht, damit die Erben sie als schießunfähiges Andenken aufbewahren können.
Problem: Illegaler Besitz


Der Vorteil der Datenbank liegt laut Müller darin, dass die Polizei Waffen oder deren Besitzer viel schneller überprüfen kann. Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass in der Datenbank ein großer Teil der Waffen in Deutschland fehlt. Bundesweit geht die Polizeigewerkschaft von zehn Millionen illegalen Waffen aus, die nirgendwo erfasst sind.Extra

Wer Waffen oder Munition besitzt, muss dafür sorgen, dass Unbefugte diese nicht nutzen können. Waffen und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden. In einem einwandigen Stahlschrank dürfen maximal zehn Langwaffen (Flinten, Jagdbüchsen) untergebracht sein. Mehr Langwaffen müssen auf mehrere einwandige Stahlschränke verteilt oder zusammen in einem mehrwandigen Stahlschrank verstaut werden. Für Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) gilt: Bis zu fünf Stück dürfen in einem mehrwandigen Stahlschrank untergebracht werden. Sollen bis zu zehn Kurzwaffen in dem Schrank verstaut werden, muss dieser mehr als 200 Kilo wiegen oder gegen Abriss im Boden verankert sein. Wer Lang- und Kurzwaffen gemeinsam in einem Tresor verstauen will, kann dies in einem einwandigen Stahlschrank mit doppelwandigem Innenfach tun. Ehepartner, die keinen Waffenschein haben, dürfen keinen Zugang zu den Schlüsseln zu Waffenschränken haben. Wer seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10 000 Euro geahndet wird. Vorsätzliche Verstöße können als Straftat verfolgt werden und mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Infos im Internet: www.gesetze-im-internet.de , Stichwort: Waffengesetz. woc

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