Kreisrechtsausschuss lehnt Bau einer Fußgängerampel an B 419 ab

Oberbillig/Trier · Oberbillig bekommt vorerst keine Fußgängerampel an der B 419. Der Kreisrechtsausschuss (KRA), der in erster Instanz über Widersprüche von Bürgern gegen Verwaltungsbescheide entscheidet, sieht die Vekehrsbehörde der Verbandsgemeinde (VG) Konz im Recht. Diese hatte den Antrag der erblindeten Oberbilligerin Marion Palm-Stalp abgelehnt, auf der B 419 eine Fußgängerampel zu installieren.

Die Oberbilligerin hatte gegen die Entscheidung der VG Widerspruch eingelegt. Nach der mündlichen Verhandlung Anfang Juni teilte das Gremium am Dienstag mit, dass der Widerspruch zwar zulässig sei, aber eine an der Querungsstelle befindliche Bushaltestelle nicht verlegt werden könne. Das stehe einer Bedarfsampel entgegen. Zudem mache eine Ampel die Straßenüberquerung wegen der geringen Fußgängerfrequenz an der Stelle nicht unbedingt sicherer, argumentiert der Ausschuss. Weder die verkehrlichen Voraussetzungen noch ein Anspruch der Widerspruchsführerin aus dem Behindertengleichstellungsgesetz sprechen deshalb aus Sicht des Ausschusses für die Ampel. Palm-Stalp war am Dienstag auf TV-Anfrage nicht erreichbar. Sie kann nun aber vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des KRA vorgehen. cmk

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